PresseKat - OLG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen Gebrauchtsoftwarehändler HHS usedSoft GmbH

OLG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen Gebrauchtsoftwarehändler HHS usedSoft GmbH

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OLG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen Gebrauchtsoftwarehändler HHS usedSoft GmbH

(pressrelations) - >Aktenzeichen beim OLG Düsseldorf: I ? 20 U 247/08

Unterschleißheim, 30. Juni 2009 - Microsoft begrüßt eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen den Gebrauchtsoftwarehändler HHS usedSoft GmbH. Das OLG Düsseldorf hatte am 29. Juni 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma HHS usedSoft GmbH erlassen. Dem Händler ist es nun verboten, im geschäftlichen Verkehr die streitgegenständlichen Computerprogramme anzubieten, zu vertreiben und in Verkehr zu bringen, wenn diese sich nicht auf einem Hardwaregerät befinden, auf dem sie von einem Distributor des Schweizer Softwareanbieters vorinstalliert wurden.

Das Verfügungsverfahren wurde von einem Schweizer Softwareanbieter betrieben. Dieser hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die HHS usedSoft GmbH beantragt, weil der Gebrauchtsoftware-Händler selbst hergestellte Kopien von Computerprogrammen des Schweizer Softwareanbieters angeboten haben soll, die angeblich von legalen Installationen auf Computern stammen und nur deshalb gefertigt worden seien, weil den Computern keine Kopien auf CD oder DVD beigefügt worden wären. Das OLG Düsseldorf hob mit seiner Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil des LG Düsseldorf vom 26.11.2008 (Az. 12 O 431/08) auf, das den Vertrieb noch für zulässig erklärt hatte. Hiergegen war der Schweizer Softwareanbieter in Berufung gegangen.

"Wir begrüßen das Urteil. Die konkreten Auswirkungen auf den Handel mit gebrauchter Software können wir jedoch erst nach Einblick in die detaillierte Urteilsbegründung kommentieren. Es zeigt sich jedoch erneut, dass die Gerichte den Schutz von geistigem Eigentum sehr hoch bewerten", so Dr. Swantje Richters, Justitiarin der Microsoft Deutschland GmbH.

Da das Gericht die einstweilige Verfügung nunmehr erlassen hat, kann aber davon ausgegangen werden, dass das Gericht den von der Firma HHS usedSoft GmbH erhobenen Einwand der Erschöpfung zurück gewiesen habe.




Weitere Informationen...

...zum Thema "Gebrauchte Software" und weitere Expertenstatements finden Sie im Informationsportal unter: http://www.microsoft.com/germany/gebrauchte-software/default.mspx oder in der digitalen Pressemappe unter: http://www.microsoft.com/germany/presseservice/pressemappe.mspx?id=532355

...zum OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09 http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/915/91510e7b-0f30-3121-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

...zum Urteil des OLG München (Az. 6 U 2759/07) vom 3.7.2008: http://www.microsoft.com/germany/gebrauchte-software/fakten/default.mspx

... Details zum Erschöpfungsgrundsatz finden Sie im dritten Absatz des Gastbeitrags:
http://www.microsoft.com/germany/gebrauchte-software/artikel/gastbeitrag_lohbeck.mspx

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Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 60,42 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2008; 30. Juni). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2008 betrug 22,49 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt mehr als 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 33.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Im Mai 2003 wurde in Aachen das European Microsoft Innovation Center (EMIC) eröffnet. Es hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.


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Datum: 30.06.2009 - 16:32 Uhr
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