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Lissabon-Vertrag besteht

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Lissabon-Vertrag besteht

(pressrelations) - >Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag erklaert der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer:

Der Vertrag von Lissabon besteht vor dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht setzt seine inhaltliche Linie von Maastricht fort.

Das Urteil staerkt den Bundestag. Das Begleitgesetz werden wir noch vor der Wahl erneuern und darin die Beteiligungsrechte des Bundestages verbessern.

Gauweiler und die Linke sind mit Ihrer Ablehnung des Vertrags gescheitert. Bundestag und Bundesregierung haben gewonnen. Mit den Massgaben des Urteils werden wir die Beteiligungsrechte des Bundestages verbessern.

Das Urteil ist auch ein klares Signal an die Waehlerinnen und Waehler Irlands, den tschechischen Praesidenten Klaus und den polnischen Praesidenten Kaczynski, dass Bedenken gegen den Vertrag unbegruendet sind. Einer Ratifizierung steht nichts entgegen.


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drucken  als PDF  an Freund senden  Bundesverfassungsgericht bestaetigt Vertrag von Lissabon Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar
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Datum: 30.06.2009 - 14:21 Uhr
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