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Restitutionsexperten befürworten "Lex Gurlitt" und setzen sich für eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei NS-Raubkunst ein

ID: 988703

(ots) - Die beiden Restitutionsexperten und
Anwälte der Erben von Alfred Flechtheim, Markus Stötzel (Marburg) und
Mel Urbach (New York) begrüßen den Vorstoß des Bayerischen
Justizministers Winfried Bausback, per Gesetz regeln zu wollen, dass
Besitzer von NS-Raubkunst nicht mehr in jedem Fall die Verjährung von
Eigentümeransprüchen geltend machen können.

Im "Spiegel" hatte Bausback erklärt, er habe ein Gesetzesentwurf
erarbeiten lassen, wonach jemand, der beim Erwerb "bösgläubig" war -
also wusste, dass die Bilder oder andere Gegenstände, die er kauft
oder erbt, ihrem Eigentümer abhandengekommen sind -, sich nicht auf
die zivilrechtliche Verjährung berufen kann. Bausback wolle die
sogenannte "Lex Gurlitt" demnächst zur Diskussion stellen.

Zuvor hatte der zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg,
Reinhard Nemetz, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung
erklärt, dass es sich um ein sittenwidriges Geschäft handeln würde,
wenn der Vater von Cornelius Gurlitt von einem Nazi-Verfolgten ein
Bild weit unter Wert gekauft haben sollte, von dem er wusste, dass es
nur wegen des Verfolgungsdrucks verkauft wurde. Nichteigentum könne
nicht im Weg der Erbfolge zu Eigentum mutieren und die Ersitzung sei
ausgeschlossen, wenn der Erwerber des Eigenbesitzes nicht in gutem
Glauben sei oder wenn er später erfahre, dass ihm das Eigentum nicht
zustehe.

Das hieße, das Deutschland noch nicht mal ein neues
Restitutionsgesetz bräuchte, um NS-Raubkunst an die Opfer oder ihre
Erben zurückzugeben.

"Die ermutigenden Aussagen des Bayerischen Justizministers und des
Staatsanwalts Nemetz bedeuten möglicherweise einen neuen Ansatz im
Rechtsstreit um die Kunstwerke", sagten Mel Urbach und Markus
Stötzel. "Es sind positive Signale für unsere Mandanten, die seit
vielen Jahren für die Rückgabe der Raubkunst kämpfen. Deutschland




braucht endlich eine Gesetzesregelung, die auch die Rückgabe von
Raubkunst, die sich in privaten Sammlungen befindet, regelt", so Mel
Urbach.

Die Anwälte Markus Stötzel und Mel Urbach befassen sich seit fast
20 Jahren mit Restitutionsfragen. Zu ihren Mandanten zählen unter
anderem die Erben von Alfred Flechtheim, einer der bedeutendsten
Kunstsammler des 20. Jahrhunderts.

Weitere Informationen finden Sie unter www.Art-Lawyers.com



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Markus H. Stötzel
Uferstrasse 11
D-35037 Marburg
Telefon: +49 (0)6421 794-560
E-Mail: rastoetzel(at)aol.com

Law Offices of Mel Urbach
275 Madison Ave - Suite 1105
New York, NY 10016, USA
Telefon: +1 201 984 4720
E-Mail: MelUrbach(at)me.com


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Datum: 27.11.2013 - 11:32 Uhr
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Kunst und Kultur



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