PresseKat - PKV: AXA schockt Versicherte mit 50-prozentiger Anpassung

PKV: AXA schockt Versicherte mit 50-prozentiger Anpassung

ID: 988461

(ots) - Schlechte Nachrichten für Kunden der privaten
Krankenversicherungsgesellschaft AXA: Der Versicherer hebt die
Beiträge zum 1. Januar 2014 um bis zu 50 Prozent an - insbesondere
die Einsteigertarife aus der Reihe EL sind betroffen. Bereits im
vergangenen Jahr mussten die Bestandskunden Steigerungen von 40
Prozent und mehr verkraften. "Die Höhe dieser Anpassungen ist schon
enorm. Für viele Kunden bedeutet dies eine erhebliche finanzielle
Verschlechterung oder sogar eine Bedrohung der Existenz", sagt Ozan
Sözeri, Gründer und Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH. "Warum müssen
immer allein die Versicherten diese falschen Kalkulationen ausbaden?
Ich fordere, dass die Konzerne mit ihrem eigenen Kapital dafür
haften!"

Mit Vorankündigung

Der Konzern hatte bereits Mitte des Jahres angekündigt, den
Rechnungszins senken zu müssen. Die 3,5 Prozent seien aufgrund der
niedrigen Gewinne am Kapitalmarkt nicht mehr erwirtschaftbar. "Die
Folgen sind klar: steigende Beiträge", resümiert der
WIDGE.de-Gründer. Bereits bei der Unisex-Einführung wurde der
Rechnungszins für die neuen Tarife bei 2,75 Prozent angesetzt.

Beitragsgarantien für Unisextarife

Im Neugeschäft hingegen hat die AXA für alle Unisextarife
Beitragsgarantien ausgesprochen, das heißt, die Beiträge werden bis
zum 31.12.2014 nicht angepasst. "Beitragsgarantien für ein bis zwei
Jahre sind schön und gut, aber man muss die Entwicklung eines Tarifs
immer über einen längeren Zeitraum betrachten. Letztes Jahr gab es
beispielsweise auch innerhalb der EL-Tarifreihen Garantien und nun
wird es zum 1. Januar 2014 trotzdem sehr viel teurer. Dieses Beispiel
zeigt doch, dass Garantien kein Indiz für Stabilität sondern einfach
nur Werbemaßnahmen für Neukunden sind", so Sözeri.

Lösung: Tarifwechsel




Versicherungsexperten und Verbraucherschützer raten Betroffenen,
innerhalb der bestehenden Gesellschaft den Tarif zu wechseln.
Bestandsversicherte haben laut Paragraf 204 des
Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in günstigere Tarife
umzustellen. Die angesparten Altersrückstellungen werden dabei
vollständig angerechnet und die Umstellung ist zudem jederzeit
möglich. "Durch einen Tarifwechsel sind oftmals Einsparungen von 40
Prozent und mehr möglich - und das bei gleichem Leistungsniveau",
bestätigt Ozan Sözeri.



Pressekontakt:
Herr Simon Wierz
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
040 6094668-22
presse(at)widge.de
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Datum: 27.11.2013 - 08:55 Uhr
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