Stichtag 31. Dezember 2013!
(pressrelations) -
FĂŒr den Antrag auf den Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung bleiben nur noch wenige Wochen - Wer sich bis zum Jahresende bei seiner Krankenversicherung meldet, bekommt Beitragsschulden und SĂ€umniszuschlĂ€ge erlassen.
Seit dem 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Ăberforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft. Durch das Gesetz werden Versicherten in bestimmten FĂ€llen die angehĂ€uften Beitragsschulden ermĂ€Ăigt oder sogar erlassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zudem die SĂ€umniszuschlĂ€ge von 5 Prozent auf 1 Prozent reduziert. In der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif fĂŒr sĂ€umige Beitragszahler eingefĂŒhrt.
Die Neuregelungen betreffen vor allem Personen, die sich trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspĂ€tet oder noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehĂ€uft haben. Wer hierunter fĂ€llt, sollte sich jetzt unbedingt bei einer Krankenkasse melden, dann werden im Regelfall die Beitragsschulden fĂŒr zurĂŒckliegende ZeitrĂ€ume sowie die SĂ€umniszuschlĂ€ge erlassen. Am Jahresende endet diese Möglichkeit eines Beitragsschuldenerlasses.
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es eine vergleichbare Regelung: Hier existiert die Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009. Wer in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig ist und bis zum 31. Dezember bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Antrag auf Versicherung stellt, dem wird der SĂ€umniszuschlag erlassen. FĂŒr jemanden, der von 2009 bis heute nicht versichert war, belĂ€uft sich dieser SĂ€umniszuschlag - je nach individuellem Beitrag - auf bis zu 5.000 Euro.
Nichtversicherte sollten diese Möglichkeit jetzt nutzen: Es geht um ihren dringend notwendigen vollumfÀnglichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall.
Weitere Informationen unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_beitragsschulden_grundsaetze_genehmigt
Mehrsprachige BroschĂŒre zum Schuldenerlass in der Krankenversicherung
www.bundesgesundheitsministerium.de/Schuldenerlass_in_der_GKV
Informationen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung
www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/beitragsschulden/beitragsschuldengesetz
Bundesministerium fĂŒr Gesundheit (BMG)
WilhelmstraĂe 49
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info(at)bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
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