OTTO / WAITZ: UNESCO-Weltkulturerbe ? Ausführungsgesetz notwendig
(pressrelations) - >BERLIN. Zur Streichung des Dresdner Elbtals von der Liste des UNESCO-Welterbes erklären die Kulturexperten der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim OTTO und Christoph WAITZ:
Die höchst bedauerliche Streichung des Dresdner Elbtals von der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes zeigt schwarz auf weiß, dass wir in Deutschland dringend ein Ausführungsgesetz benötigen. Wir bedauern die Entscheidung der UNESCO außerordentlich. Wir hätten einen welterbekonformen Kompromiss bevorzugt, der sich mit einer "gelben Karte" für Dresden begnügt hätte. Die heutige Entscheidung schadet Dresden und der UNESCO gleichermaßen.
Die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees beweist: Ohne ein Ausführungsgesetz gibt es offenbar kein rechtliches Instrumentarium, um alle Länder und Kommunen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt anzuhalten. Bisher gingen der Bund sowie 15 der 16 Länder davon aus, dass sich aus dem Grundsatz der Bundestreue eine bindende Verpflichtung ? auch für alle Kommunen und Länder ? zur Einhaltung völkerrechtlicher Vorschriften ergebe und es deshalb keiner zusätzlichen innerstaatlichen Vorschriften bedürfe. Diese Einschätzung ist nunmehr nachhaltig enttäuscht. Wir brauchen Klarheit, was die nationale Umsetzung der Konvention angeht. Da die Länder von ihrem Recht, die Welterbekonvention in innerstaatliches Recht umzuwandeln, keinen Gebrauch machen, muss der Bund handeln. Daher brauchen wir unverzüglich ein nationales Ausführungsgesetz.
Ohne konkrete gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes drohen uns weitere Konflikte wie beim Dresdner Waldschlösschen. Das müssen wir unbedingt verhindern, um Bewerbern aus Deutschland überhaupt eine Chance auf Aufnahme in die Welterbeliste zu geben, aber auch, um unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen Genüge zu tun.
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