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  Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 19. Dezember 2013
Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")
Einladung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung der Wiener 
Privatbank SE, die am Donnerstag, den 19. Dezember 2013, um 13:00 
Uhr, Wiener Zeit, in den GeschÀftsrÀumlichkeiten der Wiener 
Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, stattfinden wird.
Im Hinblick auf die kurze Agenda der auĂerordentlichen 
Hauptversammlung bitten wir um VerstĂ€ndnis, dass lediglich fĂŒr 
alkoholfreie GetrÀnke gesorgt wird.
I. TAGESORDNUNG:
1. Durchgreifende Neufassung der Satzung, insbesondere zum Zweck des 
Wechsels der Organstruktur der SE von einem monistischen in ein 
dualistisches System mit Aufsichtsrat und Vorstand.
2. Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab Eintragung 
der durchgreifenden Neufassung der Satzung gemÀà TOP 1 in das 
Firmenbuch.
3. Abberufung und Neubestellung der Verwaltungsratsmitglieder bis zur
Eintragung der durchgreifenden Neufassung der Satzung gemÀà TOP 1 in 
das Firmenbuch.
II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 108 Abs. 3 
und 4 AktG)
Ab Donnerstag, den 28. November 2013, liegen am Sitz der 
Gesellschaft, 1010 Wien, Parkring 12, wĂ€hrend der ĂŒblichen 
GeschÀftszeiten der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 
09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00 
Uhr, Wiener Zeit, neben dieser Einberufung zur Hauptversammlung noch 
folgende Unterlagen zur Einsicht der AktionÀre auf und können auch 
ĂŒber die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft 
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:
- BeschlussvorschlÀge zu den TOP 1 bis 3 - Entwurf der Satzung unter 
BerĂŒcksichtigung der unter TOP 1 vorgeschlagenen durchgreifenden 
Neufassung - ErklÀrungen der zu TOP 2 und 3 vorgeschlagenen Personen 
gemÀà § 87 Abs 2 AktG
III. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§§ 109, 110, 118 AktG)
Beantragung auf ErgÀnzung der Tagesordnung: GemÀà § 62 Abs. 1 SEG iVm
§ 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von Hundert 
des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit 
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, 
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das 
Verlangen spÀtestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, sohin 
spÀtestens am 30. November 2013, an die Adresse Wiener Privatbank SE,
Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth 
Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Zum Nachweis der 
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die 
Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt 
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als 
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist 
anstelle der DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG eine entsprechende 
schriftliche BestÀtigung eines Notars beizubringen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren: GemÀà Art 53 SE-V0 iVm § 110 AktG
können AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des 
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
oder Schriftform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und 
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der 
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer 
allfĂ€lligen Stellungnahme des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums oder 
des Verwaltungsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen 
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen der Gesellschaft spÀtestens am siebten Werktag vor der 
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 10. Dezember 2013 per Post an 
der Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per 
Telefax +43 1 534 31-710, jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth 
Bogenreither zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsrats- bzw. Veraltungsratsmitgliedes tritt an die Stelle der 
BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs. 2
AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss 
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die 
Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein 
darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist anstelle der 
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG eine entsprechende schriftliche 
BestÀtigung eines Notars beizubringen.
Auskunftsrecht: GemÀà § 118 AktG steht jedem AktionÀr in der 
Hauptversammlung das Auskunftsrecht ĂŒber Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen 
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Ăberdies darf 
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und 
Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung 
durchgehend zugÀnglich war. Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie 
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft 
ĂŒbermittelt werden.
IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)
GemÀà Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der 
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen 
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz 
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Montag, den 09. 
Dezember 2013, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft 
nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den 
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer 
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
16. Dezember 2013 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Die 
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die 
DepotbestĂ€tigung ist von einem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist 
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. DepotbestÀtigungen 
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis fĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch 
eine § 10a Abs. 2 AktG inhaltlich entsprechende BestÀtigung eines 
öffentlichen Notars (BesitzbestÀtigung), die der Gesellschaft 
spÀtestens am 16. Dezember 2013 zugehen muss und zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Die BestĂ€tigungen mĂŒssen einer der folgend genannten Adressen zu 
gehen: per Post: Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, per 
Telefax: +43 1 534 31-710 jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth 
Bogenreither
GemÀà § 262 Abs. 20 AktG nimmt die Gesellschaft DepotbestÀtigungen 
gemÀà § 111 Abs. 1 und Abs. 2 AktG zurzeit nicht ĂŒber ein 
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz 
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf 
Weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der 
oben genannten Telefaxnummer eröffnet.
V. Vertretung durch BevollmÀchtigte (§§ 113 f AktG):
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen, die im Namen des AktionÀrs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der AktionÀr,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied 
des Verwaltungsrates oder des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums darf 
das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r 
eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in 
Textform gemÀà § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf 
ebenfalls zumindest der Textform. FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen 
Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das 
auch die Erteilung einer beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, zu 
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft 
ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der 
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab 
per Post : Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per 
Telefax: +43 1 534 31-710 jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth 
Bogenreither zu ĂŒbermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf 
bei den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen jedenfalls per 
Post bis 18. Dezember 2013, 17:00 Uhr oder per Telefax aus 
Ăsterreich: (01) 534 31-710, aus dem Ausland: +43 1 534 31-710 bis 
18. Dezember 2013, 17:00 Uhr, Wiener Zeit bei der Gesellschaft 
einlangen muss.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die 
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
GemÀà § 262 Abs. 20 AktG nimmt die Gesellschaft ErklÀrungen gemÀà § 
114 Abs. 1 vierter Satz AktG zurzeit nicht ĂŒber ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der 
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf Weiteres 
als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der oben 
genannten Telefaxnummer eröffnet.
Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der 
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfĂŒllen haben.
VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078 
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen 
AusmaĂ beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine 
Stimme in der Hauptversammlung. Per Mittwoch, den 20.11.2013, 
Handelsschluss der Wiener Börse, besaà die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 4.276.078 Stimmrechte bestehen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der 
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen 
Lichtbildausweis (Reisepass, FĂŒhrerschein oder Personalausweis) zur 
IdentitÀtsfeststellung mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 12:30 Uhr, Wiener
Zeit, in den GeschÀftsrÀumlichkeiten der Wiener Privatbank SE, 
Parkring 12, 1010 Wien.
Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur 
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine 
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass 
verweigert werden.
Wien, im November 2013
Der Verwaltungsrat
der Wiener Privatbank SE
RĂŒckfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
MMag. Dr. Helmut Hardt, GeschĂ€ftsfĂŒhrender Direktor -
helmut.hardt(at)wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com
Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl(at)metrum.at
T +43 1 504 69 87-331, F +43 1 504 69 87-9331
www.metrum.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wiener Privatbank SE
             Parkring 12
             A-1010 Wien
Telefon:     +43-1-534 31-0
FAX:         +43-1-534 31-710
Email:       office(at)wienerprivatbank.com
WWW:         www.wienerprivatbank.com
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000741301
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch