Staatssekretär Bleser: "Die Organisationsreform macht das agrarsoziale Sicherungssystem zukunftsfest"
(pressrelations) -
Bei der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) würdigte der Parlamentarische Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Peter Bleser, die Bemühungen der SVLFG um eine kostengünstige und effiziente Verwaltung.
"Effizienzsteigerungen sind im Interesse der Beitragszahler absolut notwendig. Mit der Errichtung des Bundesträgers haben wir die Weichen für eine nachhaltige Sicherung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gestellt", sagte Bleser am Mittwoch in Kassel. Auf diesem Erfolg dürfe man sich jedoch nicht ausruhen. Die SVLFG wurde zum 1. Januar 2013 durch den Zusammenschluss der bisherigen neun Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und deren Spitzenverband gegründet. Im Rahmen der Organisationsreform wurden zudem Obergrenzen für die Verwaltungskosten der SVLFG gesetzlich festgelegt, die spätestens im Jahr 2016 eingehalten werden müssen.
"Die mit der Errichtung der SVLFG eingeleitete Modernisierung muss jetzt konsequent fortgesetzt werden", betonte Bleser. Das Einsparvolumen von rund 40 Millionen Euro sei ein ambitioniertes Ziel. Mit welchen Maßnahmen diese Vorgabe erfüllt werde müsse, die Selbstverwaltung der SVLFG selbst entscheiden. Der Vorstand der SVLFG habe vor einigen Wochen seine Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, die Vorgaben einzuhalten, auch wenn es schwer falle. "Das ist ein wichtiges Signal für uns, das begrüßen wir ausdrücklich", sagte der Staatssekretär. Damit das agrarsoziale Sicherungssystem dauerhaft und langfristig auch gesellschaftliche Akzeptanz genießt, muss es deutlich machen, dass es sich an demographische Veränderungen und den landwirtschaftlichen Strukturwandel anpassen kann." Die Bundesregierung werde diesen Prozess weiterhin konstruktiv begleiten.
Die Vertreterversammlung der SVLFG hat am Mittwoch außerdem einen Beschluss zu bundeseinheitlichen Beitragsmaßstäben in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung gefasst. Damit hat die Selbstverwaltung der SVLFG eine Zusage bereits eingelöst, die mit der Errichtung des Bundesträgers gegeben wurde: "Das wird zu mehr Solidarität innerhalb der Landwirtschaft führen und Wettbewerbsverzerrungen abbauen". Die neuen Beitragsmaßstäbe werden ab 2014 angewendet.
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