PresseKat - bvbf: Unterlassungen beim Brandschutz in Arbeitsstätten können teuer werden

bvbf: Unterlassungen beim Brandschutz in Arbeitsstätten können teuer werden

ID: 979285

(firmenpresse) - Kassel. - Verstöße des Arbeitsgebers, also des Betreibers einer Arbeitsstätte, gegen geltendes Arbeitsrecht können geahndet werden. Der Arbeitgeber hat nämlich die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass von ihr keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die zuständigen Ministerien der Bundesländer haben dazu im "Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" (LASI) Bußgeldkataloge mit hohen Regelsätzen erarbeitet, die auch Ordnungswidrigkeiten bei Brandschutzmängeln in Arbeitsstätten betreffen. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam.

Die Beurteilung der Gefährdungen der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz schließt auch schützende Maßnahmen gegen Brände ein. Wer als Arbeitgeber hiernach etwa die wichtige Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, muss mit einem Bußgeld von 3.000 Euro rechnen. Werden "Arbeiten beim Auftreten einer unmittelbaren erheblichen Gefahr durch den Arbeitgeber nicht eingestellt", beträgt das Bußgeld sogar 5.000 Euro. Dies betrifft beispielsweise nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscheinrichtungen und Sicherheitsbeleuchtung.

Werden Sicherheitseinrichtungen "nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise geprüft und gewartet", kann das zu einem Bußgeld von 1.000 Euro führen. Wenn "Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freigehalten" werden, liegt der Bußgeld-Regelsatz sogar bei 2.000 Euro. Hierzu werden als konkrete Beispiele "das teilweise oder vollständige Verstellen mit Waren oder Gegenständen und das unzulässige Blockieren und Verschließen von Türen im Verlauf eines Fluchtweges" angeführt. Und auch wenn eine "Vorkehrung für Flucht und Rettung fehlt", wenn also die Erstellung und Bekanntgabe eines Flucht- und Rettungsplans nicht erfolgt, droht ein Bußgeld von ebenfalls 2.000 Euro.

Kompetente Hilfe vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb vor Ort





Der bvbf empfiehlt daher jedem Unternehmen in Deutschland, rechtzeitig mit einem der qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt sind und keine Bußgelder drohen. Lokale Brandschutz-Dienstleister sind beispielsweise unter www.bvbf.de abrufbar.

Auskünfte zu Fragen des Arbeitsschutzes erteilen auch die zuständigen obersten Landesbehörden oder deren nachgeordneten Behörden in den Bundesländern. Die vollständigen Bußgeldkataloge zur Arbeitsstätten-Verordnung findet man zudem im Internet unter http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
info(at)dr-schulz-pr.de
0221 - 42 58 12
http://www.bvbf.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wettbewerb »It Mit neuem
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.11.2013 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 979285
Anzahl Zeichen: 2709

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Stadt:

Kassel


Telefon: 0561 - 288 64 0

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"bvbf: Unterlassungen beim Brandschutz in Arbeitsstätten können teuer werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar ...

Immer wieder wird darüber berichtet, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfall verlässlich funktionieren. Der Missbrauch von Feuerlöschern ist dah ...

Alle Meldungen von Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)