Die Energiesparverordnung - Was ist neu und was bleibt?
(pressrelations) -
Ein schlecht gedämmtes Haus belastet nicht nur die Geldbörse, sondern auch die Umwelt. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Energieeinsparverordnung Standards zum Energie sparen gesetzt. Im Herbst 2013 wurde die jüngste Novelle der Verordnung verabschiedet. Von den Neuerungen sind in erster Linie diejenigen betroffen, die ab 2016 ein Haus bauen wollen. Immonet hat die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Die Energiesparverordnung gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Sie legt die Anforderungen an den Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik fest. Als Bezugsgröße dient die Primärenergiebilanz. Diese wird in einem komplizierten Verfahren aus verschiedenen Faktoren errechnet. Das Ziel: Je weniger Energie gebraucht wird, umso besser. Dabei ist nicht nur entscheidend, wie viel Energie ins Haus geliefert, sondern auch welcher Energieträger verwendet wird.
Wer ein neues Haus bauen will, muss sich an die in der EnEV festgeschriebenen Richtlinien halten. Ein neues Wohngebäude, das die derzeit noch geltenden Mindeststandards der EnEV 2009 gerade noch einhält, benötigt zur Beheizung rund 60 bis 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr - das entspricht bei einem Einfamilienhaus jährlich rund 750 Liter Öl. Die Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 haben sich so verändert, dass durchschnittlich noch einmal rund 25 Prozent des Primärenegeriebedarfs eingespart werden soll. Der Bedarf an Wärme soll durch Gebäudedämmung zusätzlich noch mal um 20 Prozent gegenüber der jetzigen Regelung gesenkt werden. Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein Zwischenschritt hin zum sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union. Dieser soll spätestens ab 2021 gelten. Dann müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten nach dem Standard für Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Derzeit gilt die EnEV, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Die im Herbst 2013 beschlossene Regelung wird im Frühjahr 2014 in Kraft treten, die festgehaltenen Regelungen für Neubauten greifen jedoch erst ab dem Beginn des Jahres 2016. Für Häuslebauer entscheidend ist übrigens immer der Zeitpunkt, wann der Bauantrag bei den Behörden eingereicht wurde.
Die Regelungen für bereits bestehende Gebäude sind komplizierter. Nicht zuletzt wegen der hohen Sanierungskosten zeigt sich der Gesetzgeber kulanter. So müssen Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer, die im Eigenheim wohnen, auch nach der EnEV von 2014 nicht nachrüsten. Wer allerdings ein bestehendes Haus erwirbt, sollte einen Blick in den Energiesparpass und die EnEV werfen: Verpflichtend nachgerüstet werden muss etwa, wenn Heizungs- oder Warmwasserrohre durch unbeheizte Räume führen. Außerdem müssen oberste Geschossdecken gedämmt sein. Auch wer in seinem neu erworbenen Eigenheim mit Öl oder Gas heizt, muss die Heizung austauschen. Und an diesem Punkt hat der Gesetzgeber auch die einzige Verschärfung der EnEV für bestehende Häuser beschlossen: Voraussichtlich ab Mai 2014 müssen Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, beziehungsweise älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Ausnahmen bilden wiederum Niedertemperatur- und Brennwertkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Eigenheimbesitzer haben nach dem Kauf zwei Jahre Zeit für die Arbeiten.
Die Regelungen der EnEV gelten auch bei Altbauten, die nicht den Besitzer wechseln. Und zwar immer dann, wenn die Gebäude ohnehin modernisiert werden. Wer also zum Beispiel Putz oder Fenster erneuern will, muss sich an die Vorgaben der EnEV halten. Einige Beispiele: Ausgetauschte Fenster müssen eine heute ohnehin übliche Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung haben. Bei Außenwänden wird eine mindestens zwölf Zentimeter starke Dämmung verlangt. Auch hier gibt es Ausnahmen: Wer sein Gebäude lediglich streicht, ist zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet. Und wenn weniger als zehn Prozent der Fenster oder der Außenflächen modernisiert werden, greift die Regelung ebenfalls nicht. Die neue Lösung darf aber auch keine schlechteren Ergebnisse bringen als das bisherige Fenster.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern bestraft. Nun hat der Gesetzgeber auch stärkere Kontrollen beschlossen. Aber: Es lohnt sich für Besitzer von Häusern in Energieeffizienz zu investieren und dabei auch die Vorgaben zu übertreffen. Zum einen weil dies Geld spart, zum anderen weil die gesetzlichen Vorgaben auch in Zukunft wohl regelmäßig überarbeitet werden.
Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder einen Teil verkaufen oder vermieten möchten, müssen Interessenten über den Energiebedarf des Gebäudes aufklären. Ab Frühjahr 2014 gilt: Energieausweise sind bei der Besichtigung der Immobilie vorzuzeigen und müssen beim Kauf an den neuen Besitzer beziehungsweise Mieter eventuell in Kopie übergeben werden. Dafür müssen sich die Hauseigentümer von fachkundigen Stellen einen Energiesparausweis ausstellen lassen.
Immonet GmbH
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse(at)immonet.de
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