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Hahn Rechtsanwälte: Anleger müssen sich beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien beeilen - Verjährung droht zum 31.12.2013

ID: 969719

(ots) - Bereits mehr als 300 investierte Anleger vertritt
Hahn Rechtsanwälte beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien. Nach
intensiven Recherchen hat die Kanzlei mit Urteil vom 22. Oktober 2013
beim Landgericht Hamburg eine Pilotklage wegen
Prospekthaftungsansprüchen gegen die Treuhand- und
Gründungskommanditisten gewonnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht
hat mit Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 bereits signalisiert,
die Berufung der Gegenseite mangels Erfolgsaussichten im
Beschlusswege zurückzuweisen.

Am MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien haben sich mehr als 2.800
Anleger mit einem Kommanditkapital von 61 Millionen Euro beteiligt.
Die Fondsgesellschaft wollte im Joint Venture mit der indischen Firma
AKME Projects Ltd. über eine 100-prozentige Tochtergesellschaft auf
Mauritius in drei indischen Städten 3.400 Wohneinheiten errichten.
Die Zeitschrift Capital berichtet aktuell in ihrer November-Ausgabe
ausführlich über die Hintergründe. Bis heute wurde jedenfalls kein
einziges Appartement gebaut. Die Anleger haben keinen Cent an
Ausschüttungen erhalten und es droht ein Totalverlust ihrer Einlagen.

Der Hamburger Anwalt Peter Hahn weist in diesem Zusammenhang
daraufhin, dass betroffene Anleger sich beeilen müssen: "Wenn ein
beim MPC Indien-Fonds investierter Anleger über die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen nachdenkt, ist schnelles Handeln
erforderlich." Denn zumindest Prospekthaftungsansprüche gegen die TVP
Treuhand-Verwaltungsgesellschaft mbH und MPC Capital Investment GmbH
drohen zum 31. Dezember 2013 zu verjähren. So hatte es das
Landgericht Hamburg in dem oben genannten Urteil ausgeführt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz




genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig,
davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp
verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn, M.C.L.
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Datum: 28.10.2013 - 10:00 Uhr
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