STADLER / PILTZ: Symbolpolitik mit rechtsstaatlichen Nebenwirkungen
(pressrelations) - >BERLIN. AnlĂ€sslich der heutigen Beratung des Gesetzes ĂŒber Internet-Sperren in den AusschĂŒssen des Deutschen Bundestags erklĂ€ren der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER, und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:
Das Gesetz zur Internet-Sperrung, auf das sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, ist nicht geeignet, tatsÀchlich gegen das widerliche und schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen. Die Koalitionsfraktionen streuen den Menschen Sand in die Augen und gaukeln ihnen vor, entschieden gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen. TatsÀchlich aber sind Internet-Sperrungen kein taugliches Mittel.
FĂŒr einen untauglichen Ansatz nimmt die Bundesregierung aber erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf. Die von der SPD durchgesetzten Ănderungen im Gesetzentwurf sind weiĂe Salbe auf der Verletzung rechtsstaatlicher GrundsĂ€tze. So gibt es nach wie vor keine rechtsstaatliche einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.
Die Instrumentalisierung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, um dem Verfahren einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben, ist unertrÀglich. Peter Schaar ist darin zuzustimmen, dass es nicht seine Aufgabe sein kann, die EinschrÀnkung der Informationsfreiheit zu legitimieren.
Die Koalition verweigert sich beharrlich der verfassungsrechtlichen RealitĂ€t und ignoriert die fehlende BundeszustĂ€ndigkeit fĂŒr Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle.
Völlig unklar bleibt auch der mit der heiĂen Nadel gestrickte Versuch, die Zugangsprovider vor zivilrechtlicher Haftung zu schĂŒtzen. Ein solcher Eingriff in das Haftungsregime des Telemedienrechts kann nicht einfach en passant mitbeschlossen werden.
Die Koalition beweist wieder einmal, dass sie von parlamentarischen Rechten nichts hĂ€lt ? und drĂŒckt jetzt ein Spezialgesetz ohne ausreichende Beratung schnell durch. Besonders schlimm ist dabei, dass sie die inzwischen 135.000 Menschen ignoriert, die eine E-Petition unterstĂŒtzen und deren Anhörungsrecht nach der GeschĂ€ftsordnung des Petitionsausschusses nunmehr völlig ins Leere laufen muss.