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Utl.: Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 
der Veröffentlichungsverordnung 2002
Aktienrückkauf
Wien (euro adhoc) - Mit Beschluss der 34. ordentlichen 
Hauptversammlung der RHI AG vom 3. Mai 2013 wurde die Gesellschaft 
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von 
bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des 
Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der
Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende 
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" 
ermächtigt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 
Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 21. Oktober 2013 den Beschluss gefasst, 
entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die 
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der 
Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der 
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich 
eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend) 
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im 
Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" 
zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser 
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem 
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der 
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des 
Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche 
Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und 
leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der 
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener 
Gesellschaften bekannt gemacht.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 wurde
am 7. Mai 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 4. November 2013 und 
endet spätestens mit Ablauf des 3. November 2014.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende 
Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000 
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei 
Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der 
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum 
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der 
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende 
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die 
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002, die 
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im 
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Oktober 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
RHI AG  
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
             Wienerbergstrasse 9
             A-1100 Wien
Telefon:     +43 (0)50213-6676
FAX:         +43 (0)50213-6130
Email:       rhi(at)rhi-ag.com
WWW:         http://www.rhi-ag.com
Branche:     Feuerfestmaterialien
ISIN:        AT0000676903
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch