Auch Fonds der Hannover Leasing betroffen?
(firmenpresse) - Erfurt/Pullach, 17. Juni 2009. Einen sorgenvollen Blick haben derzeit Anleger- und Verbraucherschutzvereine besonders auf die Medien-/Filmfonds des Initiators Hannover Leasing GmbH & Co.KG aus Pullach gerichtet. Denn aus gut informierten Kreisen ist durchgedrungen, dass die Finanzverwaltungen voraussichtlich allen leasingähnlich strukturierten Medienfonds - insbesondere auch den Hannover Leasing Medienfonds - die gewährten Steuervorteile nachträglich zum überwiegenden Teil wieder aberkennen wollen. Mit weitreichenden, gravierenden Folgen für die Anleger.
"Die Finanzverwaltungen begründen diesen folgenschweren Schritt damit, dass sämtliche ‚Schuldübernahmeverträge" von Medienfonds, bei denen Zahlungsverpflichtungen von Medienfonds durch Banken übernommen worden sind, als so genannte abstrakte Schuldversprechen zu behandeln und deshalb die daraus resultierenden Vorteile mit den bisher gewährten Verlustzuweisungen direkt zu verrechnen seien", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. Diese rechtliche Bewertung der "Schuldübernahmeverträge" durch die Finanzverwaltungen hätte dann jedoch zur Folge, dass sich die Verlustzuweisungen, die den Anlegern gewährt worden sind, um bis zu 80 Prozent reduzieren könnten.
Dies würde bedeuten, so Lunderstedt-Georgi, dass alle Anleger, die sich an einem derartigen Medienfonds beteiligt haben davon ausgehen können, dass sie in Kürze mit immensen Steuernachforderungen seitens der Finanzverwaltungen konfrontiert werden; nebst einer in der Regel angesetzten Strafverzinsung von 6 Prozent pro Jahr.
Was können Anleger gegen die Forderung des Finanzamts tun?
"Den Anlegern stehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie sich zur Wehr setzen können. Zum Beispiel könnten Sie die steuerliche Neubewertung der Finanzämter angreifen oder aber eine Schadensfreistellung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eventueller Falschberatung und Aufklärungspflichtverletzungen gegen die Verantwortlichen suchen," betont die DVS-Geschäftsführerin. "Welcher Weg zum gewünschten Erfolg führen kann, und deshalb auch gewählt werden sollte, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu bedarf es unserer Auffassung nach der individuellen Prüfung jedes Einzelfalles durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt."
In den Jahren 1998 bis 2005 investierten über 100.000 deutsche Kapitalanleger in leasingähnliche Medienfonds, die unter anderem auch von dem Initiator Hannover Leasing aufgelegt worden sind. Den Anlegern schien die Struktur dieser Kapitalanlage aus steuerlichen Gesichtspunkten äußerst reizvoll zu sein und so wurde sie auch entsprechend von den Initiatoren und Anlagevermittlern angepriesen und beworben.
Aufgrund der leasingähnlichen Struktur der Medienfonds sollte es den Anlegern als Teilhaber dieser Fonds ermöglicht werden, durch die steuerliche Geltendmachung von Verlustzuweisungen aus der Medienfonds-Beteiligung ihre individuelle Steuerlast erheblich nach unten zu drücken. Den Anlegern können hierbei diese steuerlich günstigen Verluste jedoch nur dann zugewiesen werden, wenn den Verlusten nicht im gleichen Jahr finanzielle Vorteile gegenüberstehen, die mit den Verlusten zu verrechnen wären.
Der Deutsche Verbaucherschutzring e.V. (DVS) hat eine Arbeitsgemeinschaft "Hannover Leasing" gegründet. Die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft kostet eine einmalige Verwaltungsunkostenpauschale in Höhe von 59,50 € (inkl. MwSt.). Die Mitglieder der DVS-Arbeitsgemeinschaft erhalten eine rechtliche Prüfung (schriftliche Erstbewertung) ihrer Medien-/Filmfonds-Beteiligungsunterlagen durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
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