Die Beklagte Forum Immobilien+ Finanzanlagen GmbH wurde vom LG Augsburg zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem von ihr selbst konzipierten Immobilienfond "Forum Fonds II GbR" verurteilt (LG Augsburg Az. 2 O 3761/08, nicht rechtskräftig).
(firmenpresse) - Das Landgericht Augsburg stellt in den Urteilsgründen in bemerkenswerter Klarheit die Fehlerhaftigkeit des streitgegenständlichen Prospekts fest, in dem folgender fehlerhafter Risikohinweis enthalten war: "Die Anleger haften nur in Höhe ihres Anteils." Dieser Risikohinweis trifft gemäß der Urteilsbegründung für die betroffene Forum Fonds II GbR nicht zu, da bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Haftung der Gesellschafter gerade nicht auf deren Anteil beschränkt ist, sondern deutlich weitergehend ausgestaltet ist. Das Prospekt ist damit unrichtig, der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger war berechtigt, die Beteiligung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe des Gesellschaftsanteiles nebst einer angemessenen Alternativanlageverzinsung zu fordern.
"Auf die ebenfalls bemerkenswerte Aussage des Anlagevermittlers kam es vorliegend gar nicht mehr an, da bereits der Prospekt als fehlerhaft festgestellt wurde. Das Urteil ist aber gerade deswegen grundsätzlich auf alle Anleger des Fonds anwendbar", so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte. Weitere Verfahren sind bereits anhängig.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten ihren wachsenden Kundenstamm vorwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschafts- und Immobilienrecht. In diesen Rechtsgebieten konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Klare Eckpunkte der Kanzleiarbeit sind dabei stets die hohe Zielorientierung, Kreativität bei der Lösungsfindung und die vertrauensvolle, individuelle Betreuung der Mandanten.
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