PresseKat - LG Frankfurt untersagt Werbung mit?Bauer Anwaltshotline? und ?unbegrenzter Erst-Beratung?

LG Frankfurt untersagt Werbung mit?Bauer Anwaltshotline? und ?unbegrenzter Erst-Beratung?

ID: 959738

www.Deutsche-Rechtsanwaltshotline.de setzt sich erfolgreich gegen unwahre Behauptungen durch

(PresseBox) - Der Bauer Verlag warb für Zeitschriftenabonnements mit einem ?Vorteilspaket? im Rahmen dessen man seine Lieblingszeitschrift auswählt, sich einen 10 ? Gutschein sichern und zusätzlich die ?exklusive Bauer Anwaltshotline zur rechtlichen Erst-Beratung durch selbständige Anwälte - unbegrenzt und kostenlos? nutzen könne.
Eine Mitbewerberin, die Mannheimer ArenoNet Service GmbH, die ebenfalls eine Rechtsanwaltshotline unter www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de betreibt, beanstandete diese Form der Werbung, weil zum einen die Bezeichnung als ?Bauer Anwaltshotline? eine Irreführung über die betriebliche Herkunft, Verfahren der Erbringung, u.a. der Dienstleistung gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG darstelle.
Bei genauerem Hinsehen zeige sich nämlich, dass die Hotline überhaupt nicht von der Antragsgegnerin betrieben wird, weil der ?Rechtsberatungsvertrag bei der telefonischen Rechtsberatung? (?) ?immer mit dem beratenden, selbstständigen Anwalt zustande? käme. Somit würden die Kunden offenbar an die deutsche Anwaltshotline vermittelt, die ihrerseits offenbar wiederum Rechtsberatung an die dort gelistet in Rechtsanwälte vermittelte.
Zum anderen führe die Herausstellung einer unbegrenzten Erstberatung den Verbraucher dadurch irre, dass dadurch der Eindruck erweckt würde, die Erstberatung erfolge unbegrenzt. Demgegenüber ergibt sich auch hier, dass als Erst-Beratung nur eine Einstiegsberatung als eine pauschal überschlägige Beratung anzusehen ist.
Nachdem die Antragsgegnerin durch Rechtsanwälte nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgab, erfolgte auf Antrag der Antragstellerin der Erlass der entsprechenden einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Frankfurt (3 O 75/13), das untersagte
1.mit der Begrifflichkeit ?Bauer Anwaltshotline? zu werben, solange diese nicht eine eigene Anwaltshotline betreibt;
und/oder
2.damit zu werben, rechtliche Erst-Beratung durch einen selbständigen Anwalt ?unbegrenzt und kostenlos? im Rahmen eines Zeitschriftenabonnements anzubieten;




Christian Schebitz, Geschäftsführer der Antragstellerin, dazu: ?Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher zum Abschluss eines Zeitschriftenabonnements überredet werden sollen, indem man mit einer angeblich eigenen Anwaltshotline wirbt, die bei näherem Hinsehen von Dritten betrieben wird. Schlimmer noch: gleichzeitig eine unbegrenzte Erstberatung durch Anwälte verspricht, die jedoch rechtlich und sachlich unmöglich ist. Ein Verbraucher sollte sich überlegen, ob er lieber bei unserer www.Deutsche-Rechtsanwaltshotline.de eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nimmt, welche durchschnittlich nur ca. 12 ? kostet, oder stattdessen, insbesondere, wenn Fragen nicht so eilig sind, stattdessen ein Zeitschriftenabonnement bestellt, weil er vergeblich hofft, durch die Antragsgegnerin entsprechend unbegrenzt beraten zu werden. Durch solch unhaltbare Versprechen werden wir konkret geschädigt. Das darf nicht zugelassen werden.?

Die www.Deutsche-Rechtsanwaltshotline.de ist ein Rechtsberatungsportal. Der Service bietet sowohl Privatleuten, sofortige anwaltliche Hilfe bei alltäglichen Rechtsproblemen als auch Unternehmen, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten wollen oder können. Die schnelle und preiswerte Klärung ihrer juristischen Anliegen mit einem Rechtsanwalt ist ein schneller, bequemer preiswerte und kompetenter Service. Betreiberin ist die Mannheimer ArenoNet Gruppe.

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Datum: 10.10.2013 - 10:38 Uhr
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