Herrmann: "Europäischer Gerichtshof bestätigt bayerische Auffassung über die Ausschreibungspflicht kommunaler Zusammenarbeit ? Urteil stärkt die Kommunen"
(pressrelations) - >Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals eine kommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen, die nur auf vertraglicher Grundlage beruht und keine neue Funktionseinheit wie etwa einen Zweckverband schafft, von der Anwendung des europäischen Vergaberechts freigestellt. "Dieses Urteil stärkt die Organisationshoheit unserer Kommunen und setzt den übersteigerten Liberalisierungstendenzen der EU-Kommission klare Grenzen. Die Aufgabenerfüllung in kommunaler Zusammenarbeit wird damit auch auf europäischer Ebene weiter abgesichert. Der EuGH bestätigt unsere seit Jahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vehement in Brüssel vertretene Auffassung, dass europäisches Vergaberecht unsere Kommunen bei ihrer Aufgabenerfüllung nicht unnötig behindern darf", sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in München.
In dem konkret entschiedenen Fall geht es um eine Zusammenarbeit der Stadtreinigung Hamburg mit vier benachbarten Landkreisen bei der Abfallentsorgung. Der EuGH hat die zugrundeliegende Vereinbarung nicht dem Vergaberecht unterworfen und dies mit der Sicherstellung der öffentlichen Aufgabenerfüllung durch die kommunalen Partner begründet. Ausdrücklich hat der Gerichtshof dabei festgestellt, dass eine öffentliche Stelle die Möglichkeit haben muss, ihre Aufgaben auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen zu erledigen, ohne gezwungen zu sein, sich über eine Ausschreibung an private und externe Bieter zu wenden.
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