Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss
(pressrelations) -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 53-Jährigen Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf verworfen, das gegen ihn am 5. April 2013 wegen Mordes an einer Beschäftigten des Jobcenters der Bundesagentur für Arbeit und des Rhein-Kreises Neuss eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt hatte. Der Angeklagte hatte sich am 26. September 2012 in die Räumlichkeiten des Jobcenters in Neuss begeben und die dort tätige Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Zu der Tat hatte er sich entschlossen, weil er glaubte, das Jobcenter habe sich sein - wie üblich zum Zwecke der Unterrichtung möglicher Arbeitgeber erbetenes - Einverständnis mit der Weitergabe persönlicher Daten nur deshalb verschafft, weil es diese habe verkaufen wollen.
Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 227/13
Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 5. April 2013 - 17 Ks 2/13
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Unternehmensinformation / Kurzprofil:PresseKontakt / Agentur:Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.09.2013 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 951880
Anzahl Zeichen: 1281
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof BGH (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
I ZR 65/14 (Facebook)
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland. Die Beklagte betreibt in Europa die Internet-Plattform "Facebook".
Der Kläger nimmt die Beklagte unter andere ...
Heute vor genau 120 Jahren - am 26. Oktober 1895 - wurde das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig, heutiger Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, feierlich eingeweiht. Anlässlich dieses Jubiläums veranstalten der Bundesgerichtshof und das Bundesverwal ...
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 1. Dezember 2015 über die Revision eines Darlehensnehmers zu entscheiden haben, der sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts wendet, er habe, indem er seine au ...