Der Münchener Begräbnisverein und die Sterbegeldversicherung
(firmenpresse) - Der alteingesessene Lebensversicherer aus München bietet neben den gängigen Produkten zum Thema Lebensversicherung u. a. auch eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an, die so genannte Sterbegeldversicherung über den Münchener Begräbnisverein an. Dieses erfolgt über einen günstigen Kollektivrahmenvertrag zwischen Münchener Begräbnisverein und der LV1871.
Dieser im Jahre 1963 gegründete Verein hat sich als Ziel gesetzt, die traditionellen kirchlichen Bestattungsformen zu fördern. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist über den Verein für alle Interessierten möglich.
Der Münchner Begräbnisverein regelt aber nicht zwingend die Bestattung für die versicherten Mitglieder. Natürlich werden die Leistungen wie bei einer normalen Lebensversicherung an die Begünstigten ausgezahlt und die Verfügung ist frei. Der Begriff der Sterbegeldversicherung hat sich aber im Wesentlichen durchgesetzt, weil viele Kunden die Versicherung mit einer kleinen Summe als Bestattungsvorsorge abschließen.
Beitreten kann der Sterbegeldversicherung jeder ab dem 40. Lebensjahr. Die Beitragszahlung ist frei wählbar. So kann die Sterbegeldversicherung gegen laufende Zahlung angespart werden oder mit einen Einmalbeitrag. Bei der laufenden Zahlung werden die Beiträge in der Regel bis zum 85. Lebensjahr bezahlt. Der Beitrag orientiert sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person. Ab dem 85. Lebensjahr ist die Sterbegeldversicherung beitragsfrei, der Versicherungsschutz besteht lebenslang.
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Da die Versicherungssummen sich im geringen Rahmen bewegen (bis 12.500 Euro), ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Jeder hat also die Möglichkeit über den MBV eine Sterbgeldversicherung abzuschließen.
Die Erstattung der Leistung richtet sich nach dem Eintrittsalter. Bei den meisten Sterbegeldversicherungen beträgt die Wartezeit 36 Monate, der MBV staffelt diese Erstattung. Zwischen den 40. und 49. Lebensjahr (Eintrittsalter) beträgt die Wartezeit 36 Monate, bei einem Versicherungsbeginn zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr beträgt die Wartezeit 24 Monate und ab dem 60. Lebensjahr sind es nur noch 12 Monate Wartezeit.
Außerdem ist in der Sterbegeldversicherung ein Unfalltodesschutz integriert. Bei Unfalltod wird bis zum 75. Lebensjahr die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
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