Amnesty zu Todesurteilen gegen Vergewaltiger in Indien
(pressrelations) -
Indien-Expertin Verena Harpe von Amnesty International in Deutschland zu den heute gesprochenen Urteilen im Prozess gegen die Täter der Gruppenvergewaltigung an einer jungen Frau in Neu-Delhi/Indien im Dezember 2012:
"Als Menschenrechtsorganisation spricht sich Amnesty grundsätzlich gegen die Todesstrafe aus, die auch nachweislich nicht zur Prävention von Verbrechen geeignet ist. Diese Todesurteile werden nicht dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen in Indien zu bekämpfen."
"Vielmehr muss die Polizei angehalten werden, Fälle von Gewalt gegen Frauen überhaupt aufzunehmen und Täter müssen konsequent bestraft werden. Das passiert nach wie vor viel zu selten. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat dazu im Frühjahr Empfehlungen abgegeben, allerdings sind viele davon bisher nicht umgesetzt worden."
"Die indische Regierung ist in der Pflicht, Frauen nachhaltig vor Vergewaltigungen und anderen Formen von Gewalt zu schützen. Dazu braucht es einen erklärten politischen Willen, der bisher nicht wirklich erkennbar ist. "
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
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AMNESTY INTERNATIONAL
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Pressestelle. Zinnowitzer Straße 8. 10115 Berlin
T: +49 30 420248-306 . F: +49 30 420248-330
mailto:presse(at)amnesty.de
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