Es bleibt bei der Trennung von Innerer und Aeusserer Sicherheit
(pressrelations) - >Zu den Forderungen der Landesinnenminister und des Bundesinnenministers auf ihrer Konferenz in Bremerhaven zur Verfassungsaenderung fuer den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, erklaert der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold:
Die vorgeschlagenen Aenderungen beziehen sich nur auf den Bereich der Luft- und Seesicherheit und zwar nur dann, wenn die Polizei nicht ueber die dafuer notwendigen Mittel und Faehigkeiten verfuegt.
Diese vorgeschlagenen Aenderungen sind vernuenftig und sinnvoll.
Hierzu hat die SPD-Bundestagsfraktion dem Bundesinnenminister schon vor ueber zwei Jahren einen Vorschlag zur Aenderung des Artikel 35 GG vorgelegt. Nun tun Herr Schaeuble und Herr Schoenbohm so, als waere die SPD endlich auf ihre Anregungen eingegangen. Dies ist eindeutig falsch.
Die Grundgesetzaenderung des Artikel 35 GG koennte schon laengst vollzogen sein. Sie ist bislang immer an den ueberzogenen Forderungen des Bundesinnenministers gescheitert. Seine Forderungen gingen bisher weit ueber die Beschluesse der Konferenz in Bremerhaven hinaus. Nun musste er zurueckstecken.
Die Innenminister der Laender sind sich einig, einen uneingeschraenkten Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird es nicht geben. Es bleibt auch in Zukunft bei den unterschiedlichen Aufgaben von Bundeswehr und Polizei. Die Bundeswehr ist und wird keine Hilfspolizei. Sie wird auch weiterhin nicht zum Schutz von zivilen Einrichtungen, wie Bahnhoefe und Flughaefen, eingesetzt werden koennen. Und dabei wird es auch bleiben.
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