STINNER: Piraterie: Schäuble widerspricht sich selbst
(pressrelations) - >BERLIN. Zu den Aussagen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Vorfeld der heute tagenden Innenministerkonferenz, der Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten am Horn von Afrika habe, insbesondere bei der Befreiung eines gekaperten Schiffes, keine einwandfreie rechtliche Grundlage, erklärt der verteidigungspolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion Rainer STINNER:
Der Bundesinnenminister widerspricht sich selbst. Seine Äußerungen passen weder zur aktuellen Gesetzeslage noch zu Beschlüssen, die er selbst mitgetragen hat:
1. Im Weißbuch zur Sicherheitspolitik, 2006 beschlossen von der gesamten Bundesregierung, sind ausdrücklich Geiselbefreiungen als Aufgabe der Bundeswehr festgeschrieben. Das wäre doch völlig sinnlos, wenn dies von vornherein verfassungswidrig wäre.
2. Im Parlamentsbeteiligungsgesetz für die Entsendung von Soldaten in Auslandseinsätze steht ausdrücklich: Ein Einsatz der Bundeswehr zur Rettung von Menschenleben aus besonderen Gefahrenlagen ist sogar möglich ohne vorherige Zustimmung des Parlamentes. Diesem Passus hat die Union nie widersprochen.
3. Im neuen Atalanta-Mandat, das die Bundesregierung letzte Woche beschlossen hat, ist ausdrücklich das Völkergewohnheitsrecht als Rechtsgrundlage aufgeführt. Das erlaubt der Bundeswehr auch verfassungsrechtlich die Pirateriebekämpfung zweifelsfrei.
Schäuble will weiterhin sein altes Ziel erreichen, den schrankenlosen Einsatz der Bundeswehr im Innern. Dafür nimmt er in unverantwortlicher Weise die bewusste und irreführende Verunsicherung der Soldatinnen und Soldaten in Kauf. Dabei ist völlig klar: Es gibt eine gesicherte Rechtsgrundlage für ihre Einsätze.
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