Keine Mängelansprüche wegen Nichtigkeit des Werkvertrags bei Schwarzarbeit
Keine Mängelbeseitigung
(PresseBox) - Der Bundesgerichtshof musste im zugrunde liegenden Fall entscheiden, ob Mängelansprüche bei Werkleistungen bestehen, die in Schwarzarbeit durchgeführt worden sind.
Der Beklagte hat die Grundstücksauffahrt der Klägerin gepflastert, nachdem diese ihn darum gebeten hatte. Hierfür sollte der Beklagte einen Werklohn von 1.800 ?...
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Datum: 27.08.2013 - 08:45 Uhr
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