PresseKat - Bundeseinheitlicher Verbraucherschutz fuer Menschen in Pflege und Betreuung wird verbessert

Bundeseinheitlicher Verbraucherschutz fuer Menschen in Pflege und Betreuung wird verbessert

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Bundeseinheitlicher Verbraucherschutz fuer Menschen in Pflege und Betreuung wird verbessert

(pressrelations) - Zur Verabschiedung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes im Deutschen Bundestag erklaert die stellvertretende seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist ein neues Verbraucherschutzgesetz fuer Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf sowie fuer volljaehrige Menschen mit Behinderung. Wir verbessern endlich den bundeseinheitlichen Verbraucherschutz bei vertraglich vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen sowie bei Heimvertraegen.

Die Rechte der pflege- und betreuungsbeduerftigen Menschen werden abgesichert, wenn die Ueberlassung des Wohnraums und die ebenso vertraglich vereinbarte Pflege oder Betreuung miteinander verknuepft sind.

Nachdem die Kompetenz fuer das Heimrecht an die Laender durch die Foederalismusreform I uebergegangen war, bestand dringender Handlungsbedarf fuer den zivilrechtlichen Teil des Heimrechts.
Der Bund nimmt mit dem verabschiedeten Gesetz seine Kompetenz fuer diesen zivilrechtlichen Teil wahr, die Laender koennen jetzt ihre ordnungsrechtliche Kompetenz danach ausrichten.

Trotz Zustaendigkeit des Bundes fuer das Zivilrecht haben einige unionsgefuehrte Bundeslaender bereits Landesheimgesetze verabschiedet und damit die Heimvertragskompetenz des Bundes infrage gestellt. Daher begruesst die SPD-Bundestagsfraktion die Verabschiedung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, das endlich Klarheit in dieser Frage schafft. Erst mit erheblicher Verspaetung hat die zustaendige Bundesministerin Ursula von der Leyen einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt.

Das WBVG sorgt fuer mehr Transparenz bei den Vertraegen und gewaehrt vertragliche Rechte fuer pflegebeduerftige Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese befinden sich haeufig in einer akuten Notlage und koennen komplexe Vertraege mit Einrichtungen nicht so rasch wie noetig erfassen. Das Gesetz traegt dazu bei, dass die Menschen mit besonderem Hilfebedarf selbstbestimmt Entscheidungen bezueglich ihrer Versorgung treffen koennen und deren Abhaengigkeit nicht ausgenutzt werden kann.





Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf sorgfaeltig auf die Praktikabilitaet hin ueberprueft. Wir haben durchgesetzt, dass der Anwendungsbereich sowie die Schadenersatzregelungen konkretisiert wurden, um Unklarheiten fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie fuer die Einrichtungen zu vermeiden.

Verbraucherschutz und eine hohe Lebensqualitaet fuer aeltere Menschen sind fuer die SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Das neue Gesetz ist daher ein grosser Schritt.


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Datum: 29.05.2009 - 19:02 Uhr
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