PresseKat - Koalitionsarbeitsgruppe 'Managergehaelter' klaert letzte Details

Koalitionsarbeitsgruppe 'Managergehaelter' klaert letzte Details

ID: 92935

Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehaelter" klaert letzte Details

(pressrelations) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehaelter" erklaeren die beiden Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach:

Die von uns geleitete Arbeitsgruppe ist heute zur Auswertung der Experten-Anhoerung im Rechtsausschuss vom vergangenen Montag zusammengekommen. Die Sachverstaendigen hatten ganz ueberwiegend die von der Koalition vorgesehenen Neuregelungen im Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsverguetungen (VorstAG) begruesst.

Gleichwohl ergab die Anhoerung einige Anregungen zu strafferen und klareren Formulierungen einzelner Regelungen, die die Koalitionsfraktionen aufgreifen wollen.

Auf der Grundlage der bereits erzielten Einigungen sowie der heute vereinbarten letzten Details streben die Koalitionsfraktionen jetzt den Abschluss der Beratungen zum Gesetz ueber die Angemessenheit von Vorstandsverguetungen im Deutschen Bundestag in der naechsten Sitzungswoche Mitte Juni an.

Die heute vereinbarten abschliessenden Aenderungen betreffen folgende Punkte:

- Die Vorgabe in Paragraf 87 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG), variable Verguetungsbestandteile an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten wird deutlicher gefasst.- Die Regelung zur nachtraeglichen Herabsetzung von Vorstandsverguetungen (Paragraf 87 Absatz 2 AktG) wird nicht als Muss-Vorschrift, sondern als Soll-Vorschrift flexibler gefasst.
Die derzeit geltende Rechtslage (Kann-Vorschrift) wird dadurch aber deutlich verschaerft.- In Paragraf 93 Absatz 2 AktG wird die Ausgestaltung des obligatorischen Selbstbehalts bei D O-Versicherungen konkretisiert. Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts soll das 1,5-fache des vereinbarten Jahres-Festgehalts sein.- Die geplante Karenzzeitregelung beim Wechsel ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat einer boersennotierten Aktiengesellschaft (Paragraf 100 Absatz 2 AktG) wird gestrafft. Es gilt eine zweijaehrige Karenzzeit, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionaeren, die ueber mindestens ein Viertel der Stimmrechte an der Gesellschaft halten.- In Anlehnung an die entsprechende Forderung des Corporate-Governance-Kodex soll der Aufsichtsrat, sofern variable Verguetungsbestandteile vereinbart werden, fuer diese eine Begrenzungsmoeglichkeit im Falle ausserordentlicher Entwicklungen vorsehen.





Insgesamt haben sich die Koalitionsfraktionen damit auf folgende Regelungen zur Sicherstellung der Angemessenheit von Vorstandsverguetungen verstaendigt:

- Kriterien der Angemessenheit der Vorstandsverguetung werden konkretisiert.- Anreizsysteme bei der Vorstandsverguetung sind an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten und sollen eine mehrjaehrige Bemessungsgrundlage haben.- Aktienoptionen von Vorstaenden koennen zukuenftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingeloest werden.- Die Herabsetzung von Vorstandsverguetungen durch den Aufsichtsrat bei ausserordentlichen Entwicklungen wird erleichtert.- Die Haftungsbestimmungen fuer die Aufsichtsratsmitglieder wegen unangemessener Verguetungsfestsetzung werden verschaerft.- Die Offenlegung der Verguetung und Versorgungsleistungen der Vorstandsmitglieder wird konkretisiert.- Der Aufsichtsrat soll die Entscheidung ueber Vorstandsvertraege nicht mehr zur abschliessenden Behandlung an einen Ausschuss delegieren koennen.- Ein verbindlicher Selbstbehalt bei D O-Versicherungen wird eingefuehrt.- Fuer boersennotierte Aktiengesellschaften wird eine zweijaehrige Karenzzeit fuer den Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat eingefuehrt, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionaeren, die mindestens 25 Prozent der Anteile halten.- Hauptversammlung einer boersennotierten Aktiengesellschaft soll das Recht haben, ueber Verguetungen der Vorstandsmitglieder beraten und - rechtliche nicht bindende - Beschluesse fassen zu koennen.- Der Aufsichtsrat soll eine Begrenzungsmoeglichkeit fuer variable Bezuege fuer den Fall ausserordentlicher Entwicklungen vereinbaren.


© 2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Milch zu wertvoll zum Verramschen Kelber in Twitter-Affäre weiterhin in der Kritik
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.05.2009 - 15:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92935
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 85 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Koalitionsarbeitsgruppe 'Managergehaelter' klaert letzte Details"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Niebel muss Zensurvorwurf aufklären ...

Zum Vorwurf von Nichtregierungsorganisationen, das Entwicklungsministerium (BMZ) nehme verstärkt Einfluss auf redaktionelle Inhalte von mit BMZ-Geldern geförderten Publikationen erklärt der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfrakti ...

Alle Meldungen von SPD-Bundestagsfraktion