SPD setzt verbesserte Verbraucherinformation durch
(pressrelations) - Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages ueber das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Waltraud Wolff und die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin Elvira Drobinski-Weiss:
Auf Druck der SPD wird die Verbraucherinformation in Deutschland weiter verbessert. Gegen den Widerstand der CDU/CSU konnten wir durchsetzen, dass die rechtlichen Vorgaben fuer eine Information der Oeffentlichkeit ueber Missstaende im Bereich Lebens- und Futtermittel weiter abgesenkt werden. Dazu wurde Paragraf 40 Absatz 1 Satz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches so gefasst, dass er nur noch das verfassungsrechtliche Verhaeltnismaessigkeitsprinzip wiedergibt, aber keine zusaetzlichen rechtlichen Huerden enthaelt.
Die CDU/CSU hatte sich bei den Verhandlungen (wieder einmal) gegen jegliche Ausweitung der Verbraucherinformation ausgesprochen. Minister Hauk in Baden-Wuerttemberg wollte erweiterte Veroeffentlichungsrechte der Behoerden lediglich bei Verstoessen gegen Rechtsvorschriften. Eine leichtere Information der Verbraucher ueber Gammelfleisch, Acrylamid oder im Fall von erheblichen Marktstoerungen aufgrund einer Lebensmittelkrise lehnte er ab.
Wenn der Bundesrat am 12. Juni 2009 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses folgt, werden weitere Teile des 10-Punkte-Programms zur Bekaempfung von Gammelfleisch umgesetzt.
Ein Schutz von Mitarbeitern, die die zustaendigen Behoerden ueber Missstaende in ihren Betrieben informieren (sogenannter Informantenschutz) war mit der CDU/CSU leider nicht zu machen.
Dafuer brauchen wir andere Mehrheiten.
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