Wie behandeln Zahnzusatzversicherungen den Ersatz mit Implantaten
(firmenpresse) - Die Zahnzusatzversicherung wird von vielen Menschen abgeschlossen, um gesundheitlich beim Zahnerhalt vorzusorgen und Kosten für Zahnersatzmaßnahmen abzudecken und eigene Kosten hierfür zu reduzieren. Einige Gesellschaften leisten auch in hohem Umfang für den Zahnersatz mit Implantaten, auch teilweise ohne Begrenzung der Anzahl der Implantate pro Kiefer.
Hier ist es wichtig, eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die hier keine Einschränkungen vorgibt.
Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist aber zu beachten, ob eine Zahnersatzmaßnahme mit Implantaten nicht im Vorfeld bereits angeraten wurde. Diese Leistungen werden generell von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Wenn eine solche Behandlung bereits angeraten ist oder durchgeführt wird, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dennoch, da ja auch weiter Maßnahmen in den Folgejahren von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Wenn man nun jahrelang immer regelmäßig zum Zahnarzt geht, fällt naturgemäß auch irgendwann eine Zahnersatzmaßnahem an. Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung einzurichten. Wenn in der Vergangenheit bereits Implantate eingesetzt wurden, heißt es noch lange nicht, dass diese ein Laben lang halten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Implantate nicht angenommen werden und nach einigen Jahren wieder ersetzt werden müssen.
Weiterhin kann an jedem Zahn ein unvorhergesehenes Problem auftreten, das vielleicht den Ersatz mit einem Implantat erforderlich macht. Außerdem müssen Implantate ggf. dann auch eingesetzt werden, wenn durch andere Zahnersatzmaßnahmen die Nachbarzähne aufwendig präpariert werden müssen.
Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler empfiehlt sich auf alle Fälle, da dieser in der großen Vielfalt der Zahnzusatzversicherung den Überblick über die verschiedenen Leistungen hat.
Bildquelle: K. de Cassan, www.zahnwissen.de
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