PresseKat - Sterbegeldversicherung: Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse

Sterbegeldversicherung: Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse

ID: 92786

Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse wird unter dem Dach der AXA weiter geführt

(firmenpresse) - Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen ihrer Lebensversicherungen auch eine Bestattungsvorsorge an, die so genannte Sterbegeldversicherung. ZU den bekannten Anbietern gehört auch die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse, die bisher unter dem Dach der DBV-Winterthur-Gruppe fungiert hat.

Durch den Zusammenschluss der DBV-Winterthur mit der AXA wird die Rheinisch-Westfälische Sterbkasse unter deren Dach weiter geführt.

Das Prinzip dieser wie auch der anderen Sterbegeldversicherungen ist relativ einfach: Gegen eine laufende Zahlung oder eine Einmalbeitrag wird nach Erfüllung einer bestimmten Wartezeit eine vereinbarte und frei wählbare Versicherungssumme als Bestattungsvorsorge ausgezahlt.

Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse hat eine Wartezeit von 36 Monaten. Somit wird nach Ablauf dieser Wartezeit die Versicherungssumme im Todesfall fällig, egal wie viel Beiträge bereits entrichtet wurden. Sollte die versicherte Person bereits innerhalb dieser Wartezeit versterben, so werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen zurückgezahlt.

Bei einem Unfall leistet die Sterbegeldversicherung sofort. In diesem Fall wird sogar die doppelte Versicherungssumme fällig.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Zur Beantragung der Versicherung sind keine Gesundheitsfragen erforderlich. Es besteht also die Möglichkeit, ohne eine ärztliche Bescheinigung den Versicherungsschutz zu beantragen.

Im Falle des Ablebens der versicherten Person ist bei der Sterbegeldversicherung folgendes zu beachten. Die Sterbeurkunde muss rechtszeitig beigebracht werden, bei Unfalltod innerhalb von 48 Stunden. Dann erfolgt die Auszahlung entweder an die Erben oder an die, sofern bei Antragstellung angegeben, im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten.

Bildquelle: Güntter Havlena, www.pixelio.de



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Datum: 29.05.2009 - 10:25 Uhr
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