PresseKat - Kein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur

Kein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur

ID: 92241

Kein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur

(pressrelations) - Düsseldorf/Frankfurt, 27. Mai 2009 - Es wird häufig missachtet und lässt doch mehr Ausnahmen zu, als oft vermutet wird: das Rechtsfahrgebot. So darf außerorts der mittlere Fahrstreifen von dreien, die in eine Richtung gehen, unter Umständen auch dann durchgängig befahren werden, wenn nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Denn einzelne Überholvorgänge beziehungsweise das Vorbeifahren an langsameren Verkehrsteilnehmern sollen nicht zum Fahren gestreckter Schlangenlinien zwingen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen über eine längere Distanz niemand fährt, greift das gesetzliche Rechtsfahrgebot.

Doch Achtung: Die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt, ist dabei überhaupt nicht von Bedeutung. Vielmehr kommt es auf die Dauer des möglichen Fahrens auf dem rechten Fahrstreifen an. Entscheidend ist also die Geschwindigkeit, mit der die Fahrzeuge unterwegs sind. Das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de verweist auf eine einfache Faustformel: Kann trotz vorausfahrender Fahrzeuge bei unveränderter Geschwindigkeit für mindestens zwanzig Sekunden auf dem rechten Fahrstreifen gefahren werden, gilt das Rechtsfahrgebot.

Eine andere Ausnahme: Ist bei drei Fahrstreifen einer Autobahn, die in die gleiche Richtung gehen, der rechte mit einem Tempolimit versehen, so dürfen Verkehrsteilnehmer, die schneller fahren können und dürfen, durchgängig den mittleren Fahrstreifen benutzen. Sie brauchen also nicht auf die freie rechte Spur zu wechseln. Tun sie es trotzdem, müssen sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten.

Wer die Ausnahmen nutzen möchte, sollte sich allerdings genau überzeugen, ob eine solche gegeben ist. Denn grundsätzlich gilt: Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und einen anderen dadurch behindert, kassiert ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Konditionen, die von Verkehrsteilnehmern leicht unterschätzt werden.




Infos: www.straffrei-mobil.de

Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder(at)riedermedia.de
www.riedermedia.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Neuer Agenturpartner für BMW Deutschland FDP und Opel - GRÜNE: Posch wird umfallen - und das ist in diesem Fall auch gut so
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.05.2009 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92241
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 91 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Rechtsfahrzwang bei Tempolimit für rechte Spur"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

straffrei-mobil.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von straffrei-mobil.de