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Start für Mindestlohn im Gerüstbau

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Start für Mindestlohn im Gerüstbau

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Die mehr als 20 000 Gerüstbauer in Deutschland haben ab morgen (für die Red. 1. August 2013) erstmals Anspruch auf einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde. Ausnahmslos alle Betriebe der Branche, die hierzulande tätig sind, müssen zumindest diese Lohnuntergrenze einhalten. Das gilt auch für ausländische Entsendefirmen, betont die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). "Wer keinen Tariflohn erhält, sollte seine Lohnabrechnung jetzt im August genau überprüfen", rät der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Chefs die zu wenig zahlen, machen sich strafbar."

Die Beschäftigten im Gerüstbaugewerbe mussten lange auf die Umsetzung des Mindestlohns durch die Bundesregierung warten. Bereits im Jahr 2011 hatten die IG BAU und die Bundesinnung Gerüstbau einen Mindestlohntarifvertrag vereinbart. "Es ist skandalös, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung das Inkrafttreten des Mindestlohns derartig hinauszögert. Erst vor zwei Wochen, Mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl, hat die Koalition gehandelt und endlich die Rechtsverordnung erlassen", sagt Schäfers.
Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2014. Die IG BAU und die Bundesinnung verhandeln bereits einen neuen Mindestlohn, der dann ab dem 1. März 2014 gelten soll.

Der Tariflohn für Gerüstbauer liegt deutlich über dem Mindestlohn. Der Ecklohn beträgt im Westen 13,95 Euro, im Osten 13,60 Euro. Anspruch darauf haben Gewerkschaftsmitglieder, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten.


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Datum: 31.07.2013 - 14:51 Uhr
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