PresseKat - Aktualisierte Hochwasserschutzfibel für Immobilien vorgestellt

Aktualisierte Hochwasserschutzfibel für Immobilien vorgestellt

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Aktualisierte Hochwasserschutzfibel für Immobilien vorgestellt

(pressrelations) -
Ramsauer: Hochwasserschäden werden zügig behoben

Das Hochwasser im Mai/Juni 2013 hat in vielen Gebieten Deutschlands hohe Schäden an Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur verursacht. Noch immer sind einige Straßen und Schienenstrecken gesperrt. Die Reparaturen laufen auf Hochtouren. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat sich heute in Sachsen-Anhalt über die Situation informiert.

Bundesminister Peter Ramsauer:

"Die Schäden an der Infrastruktur sind groß. Die Schadensermittlung ist noch nicht abgeschlossen. Auch viele Wohngebäude sind durch das Hochwasser beschädigt worden. Bund und Länder helfen den Betroffenen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die Schäden so zügig wie möglich zu beheben."

Bund und Länder haben mit dem Aufbauhilfefonds über insgesamt 8 Milliarden Euro schnelle Hilfe für die vom Hochwasser Betroffenen sichergestellt. Rund 900 Millionen Euro wurden bereits als Soforthilfen zur Verfügung gestellt, z. B. über Sofortprogramme der KfW.

Mit den Aufbauhilfen können auch vom Hochwasser beschädigte Wohngebäude instandgesetzt oder z. B. bei Totalverlust an anderer Stelle in gleichartiger Weise wieder aufgebaut werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Wohnungsunternehmen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens. Der Eigenanteil von 20 Prozent kann durch Leistungen Dritter - ggf. durch Versicherungs- oder Spendenleistungen - kompensiert werden. Zukunftsgerichtet ist die neue Hochwasserschutzfibel, die Immobilieneigentümern Hinweise zum Hochwasserschutz, sowie zur Vermeidung und Beseitigung von Schäden gibt. Sie ist kostenlos beim BMVBS erhältlich.

Neben den Hilfen für private Haushalte und Wohnungsunternehmen steht die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur im Fokus. Mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds können Schäden beispielsweise an Schulen, Krankenhäusern oder Kindertagesstätten beseitigt werden. Für die Schäden an der Infrastruktur des Bundes (Autobahnen, Schienen- und Wasserwege) kommt der Bund alleine auf.






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Datum: 30.07.2013 - 17:21 Uhr
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