Keine Aufrechnung mit privaten Forderungen gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsforderungen
Unterhaltsschuldner muss zahlen
(PresseBox) - Im zugrundeliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner ?gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger? aufrechnen darf.
Konkret ging es um den Vater eines unehelich geborenen Kindes, der Antragsgegner ist. Dieser zahlte an die Mutter...
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Datum: 30.07.2013 - 08:45 Uhr
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