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DGAP-News: Powerland AG: Beschlussfassung Aktienrückkauf

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(firmenpresse) - DGAP-News: Powerland AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Powerland AG: Beschlussfassung Aktienrückkauf

23.07.2013 / 10:46

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Der Vorstand der Powerland AG hat am 15. Juli 2013 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates folgenden Beschluss gefasst:

Präambel

Die Hauptversammlung der Powerland AG vom 20. Juni 2012 hat die
Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist
auf den Erwerb eigener Aktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.500.000,00 beschränkt und gilt bis
zum 19. Juni 2017. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrfach durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft
beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgtüber die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft
gerichtetenöffentlichen Rückkaufangebots.

Der Vorstand der Powerland AG ist der Ansicht, dass die wirtschaftlichen
Grundlagen für den Erwerb eigener Aktien gegeben sind.

Daher hat sich die Gesellschaft entschlossen, in Zukunft einen Teil ihrer
Barmittel mittelfristig zum Erwerb eigener Aktien zur Finanzierung von
Akquisitionen oder zur Gewinnung strategischer Investoren zu verwenden. Das
Investment erfolgt in Abhängigkeit vom Marktumfeld und anhand der Vorgaben
der Ermächtigung durch die Hauptversammlung.

Auf der Grundlage der angesichts ihrer deutschen Börsenzulassung
einschlägigen deutschen und europäischen kapitalmarkrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der deutschen Verordnung zur Konkretisierung des
Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV), beschließt der Vorstand der
Gesellschaft als einzige künftige Grundlage des Erwerbs eigener Aktienüber
die Börse das nachfolgende

Aktienrückkaufprogramm





unter Berücksichtigung der erwähnten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften:

Bedingungen des Aktienrückkaufs§1 Laufzeit

Der Erwerb eigener Aktien auf der Grundlage dieses Beschlusses kann
zwischen 25. Juli 2013, sofern die Veröffentlichung dieser Beschlussfassung
gemäߧ7 zuvor erfolgt ist, und 31. Dezember 2013 erfolgen.§2 Umfang

Powerland AG wird auf der Grundlage dieses Beschlusses ab dem 25. Juli 2013
höchstens 1.500.000 Stück eigene Aktien erwerben.§3 Erwerbszweck

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt inÃœbereinstimmung mit dem Beschluss
der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 zu dem Zweck, diese entweder i)
einzuziehen und das Kapital entsprechend herabzusetzen, ii) Inhabern von
Bezugsrechten in Erfüllung aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 anzubieten
und zuübertragen, iii) zur Finanzierung etwaiger Akquisitionen von
Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden, iv) unter Beachtung von§186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis zu veräußern der den Börsenpreis
nicht wesentlich unterschreitet, v) Mitarbeitern der Gesellschaft oder von
Konzerngesellschaften anzubieten und zuübertragen, vi) Dritten als
strategischen Partnern der Gesellschaft bzw. von Konzerngesellschaften
anzubieten und zuübertragen. Da diese Zwecke nicht in Art. 3 der der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur
Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates (Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen) aufgeführt sind und es sich daher nicht um
privilegierte Erwerbe, die gemäߧ§14 Absatz 2 und 20a Absatz 3 des
deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und§5 der Verordnung zur
Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (MaKonV) bei Einhaltung
der Vorschriften der genannten EG-Verordnung keinen Verstoßgegen die
Vorschriftenüber das Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation
darstellen, handelt, sind die Vorschriftenüber das Verbot des
Insiderhandels und der Marktmanipulation einzuhalten.

Zur Vermeidung jeder Marktmanipulation wird Powerland AG u.a. die Artikel
4-6 der genannten EG-Verordnung zu den Modalitäten des Erwerbs eigener
Aktien einhalten.§4 Erwerbspreis

Powerland AG wird eigene Aktien nur im Einklang mit den Bestimmungen des
Artikels 5 (Handelsbedingungen) der in§3 genannten EG-Verordnung
erwerben.

Dies bedeutet insbesondere, dass Powerland AG Aktien nicht zu Preisen
erwerben wird, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten Abschlusses
oder, sollte dieses höher sein, unabhängigen Kaufangebotes auf dem
geregelten Markt, auf dem der Kauf stattfindet, liegen. Ist der
Handelsplatz kein geregelter Markt, so ist der im Rahmen des letzten
unabhängigen Abschlusses erzielte Kurs oder das derzeit höchste unabhängige
Angebot auf dem geregelten Markt, an dem die eigenen Aktien gehandelt
werden, als Referenzkurs zu berücksichtigen. Käufeüber derivative
Finanzinstrumente werden nicht getätigt werden.

Der Erwerbspreis wird keinesfallsüber Euro 8,00 pro einer eigenen Aktie
liegen.§5 Erwerbsmenge

Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der in§3 genannten EG-Verordnung wird
Powerland AG an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes, der auf dem geregelten Markt stattfindet, auf dem
der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Hierbei ist auf den
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatz der letzten 20 Börsentage vor dem
Kauftermin auf dem relevanten geregelten Markt abzustellen. Bei
außerordentlich geringer Liquidität wird Powerland AG möglicherweise im
Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der in§3 genannten EG-Verordnung eigene Aktien
im Umfang von bis zu 50 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.§6 Insidervorschriften

Ein Erwerb eigener Aktien wird lediglich dann erfolgen, wenn dies keine
Verletzung des Insiderhandelsverbotes gemäߧ14 WpHG darstellt.

Insbesondere wird ein Erwerb eigener Aktien nach diesem Programm nicht
erfolgen, solange Powerland AG die Bekanntgabe einer Insiderinformation
gemäßden gesetzlichen Möglichkeiten aufgeschoben hat (Artikel 6 Absatz 1
lit. c) der in§3 erwähnten EG-Verordnung).

Zudem wird während der Laufzeit des Programms keine Veräußerung eigener
Aktienüber die Börse stattfinden (Artikel 6 Absatz 1 lit. a) der in§3
erwähnten EG-Verordnung).§7 Publizität

Dieses Programm wird entsprechend§3 a Absatz 1 Satz 1 WpAIV und auf der
Homepage der Powerland AG veröffentlicht.

Jeder Erwerb eigener Aktien wird gemäßArtikel 4 Absatz 3 Satz 2 der
genannten EG-Verordnung binnen sieben Handelstagen auf dem betroffenen
geregelten Markt nach seiner Ausführung auf der Homepage der Powerland AG
bekanntgegeben.'

Powerland AG


Ende der Corporate News

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Unternehmen: Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 - 66554-459
Fax: +49 69 - 66554-276
E-Mail: ir(at)powerland.ag
Internet: www.powerland.ag
ISIN: DE000PLD5558
WKN: PLD555
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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Stuttgart


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222434 23.07.2013


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Datum: 23.07.2013 - 10:46 Uhr
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