Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Soziale Absicherung von Kulturschaffenden wird verbessert
(pressrelations) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zum 9. SGB III - Änderungsgesetz verabschiedet, der die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter bei Arbeitslosigkeit maßgeblich verbessert.
Staatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Der neue Gesetzentwurf kommt zwar allen kurz befristet Beschäftigten zugute, für mich standen aber die Interessen der Kulturschaffenden im Mittelpunkt. Durch die neu-en Regelungen im Gesetzentwurf wird sich ihre finanzielle Absicherung deutlich verbessern. So werden abhängig Beschäftigte künftig bereits nach 6 Monaten statt der üblichen 12 Monate Anwartschaftszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ich konnte im Lauf der Verhandlungen durch-setzen, dass die jeweilige Höchstdauer von Kurzarbeitszeiten von vier auf sechs Wochen heraufgesetzt wurde und auch länger dauernde Beschäftigungsverhältnisse angerechnet werden, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der relevanten Beschäftigungszeit ausmachen. Außerdem konnten wir er-reichen, dass die Ruhensphase bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes entfällt und es somit nicht wie zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für die Beschäftigten kommt."
Der neue Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen insbesondere zwischen dem BKM, Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er schafft die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I im Wege einer verkürzten Anwartschaftszeit und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der in der Kultur Beschäftigten, insbesondere der Film- und Fernsehschaffenden. Das Gesetz ist auf zu-nächst drei Jahre befristet. Die neuen Regelungen sind deshalb bereits bald auf ihre Effektivität und eventuelle Nachbesserungen hin zu prüfen. Die besondere Lage der Film- und Fernsehschaffenden bleibt damit im politischen Blickfeld.
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