Entlastung für Beitragsschuldner beschlossen
(pressrelations) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Es kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Das Gesetz soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen.
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