Durchbruch fuer Loesung des Rahmenfristproblems
(pressrelations) - Zum Ergebnis des gestrigen "Chefgespraechs" im Rahmen der Ressortabstimmung ueber das Anwartschaftszeit-Aenderungsgesetz erklaeren die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn und die zustaendige Berichterstatterin im Ausschuss fuer Arbeit und Soziales und im Ausschuss fuer Kultur und Medien Angelika Krueger-Leissner:
Die kurz befristet Beschaeftigten, insbesondere im Kultur-, Film- und Medienbereich, koennen aufatmen: In einem "Chefgespraech" haben sich die Ressorts der Bundesregierung ueber Aenderungen an dem Entwurf des Anwartschaftszeit-Aenderungsgesetzes verstaendigt. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koalitionskompromiss endlich gefunden werden konnte. Damit koennen unsere gemeinsamen jahrelangen Bemuehungen jetzt zu einem guten Abschluss kommen.
Unter bestimmten Bedingungen soll kuenftig bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijaehrigen Rahmenfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Ueber diese Punkte konnte gestern eine Einigung erzielt werden:
(1) Die Dauer der kurz befristeten Beschaeftigungen soll auf ueberwiegend sechs Wochen festgelegt werden. Wir begruessen die Flexibilitaet dieser Regelung, die auch laengere Beschaeftigungsverhaeltnisse ermoeglicht und damit weitgehend den Realitaeten in der Arbeitswelt gerecht wird.
(2) Der urspruenglich vorgesehene "Ruhenszeitraum" entfaellt, so dass im Falle von Arbeitslosigkeit sofort Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das begruessen wir, weil damit ein kompliziertes und buerokratisches Verfahren zur Berechnung der Wartezeit entfaellt
(3) Die Einkommensgrenze liegt bei 30.240 Euro. Sie entspricht dem Jahresentgelt eines durchschnittlichen Dauerbeschaeftigten.
(4) Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt uns die Moeglichkeit, seine Wirkungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz moeglichst viele Betroffene zu erfassen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst diese Verstaendigung auf hoechster Ebene. Jetzt kommt es darauf an, die Vereinbarung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen sattelfest zu machen, damit das Kabinett am 20. Mai 2009 darueber beschliessen kann. Dann kann das Gesetz auf schnellstem Wege vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte uns das mit vereinter Kraft gelingen, ist das ein grosser Erfolg der Arbeitsmarkt- und Kulturpolitiker der Koalitionsfraktionen.
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