Neues Versammlungsrecht
(pressrelations) - Joachim Herrmann: "Friedliche Versammlungen werden erleichtert ? gewalttätige Randale wird bekämpft - Neues Versammlungsrecht konkretisiert Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ? Kernziel der Bekämpfung rechtsextremistischer Umtriebe bleibt"
"Der Entwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes, den ich in den letzten Wochen mit den Koalitionsfraktionen ausgehandelt habe, ist ein tragfähiger Ausgleich der unterschiedlichen rechtspolitischen Vorstellungen der Koalition. Klar ist aber: Die Kernanliegen des ursprünglichen Versammlungsgesetzes werden nicht angetastet. Wir haben ein modernes und bürgerfreundliches Versammlungsgesetz, das die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert und die Friedlichkeit von Versammlungen auch künftig gewährleistet. Vor allem gibt es auf bedenkliche Entwicklungen bei Versammlungen von Extremisten eine deutliche Antwort. Unser Ziel, vor allem rechtsextremistische Versammlungen, soweit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, zu unterbinden, ist nach wie vor Kernelement des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Zugleich begegnet es auch linksextremistischen Gruppierungen, die Versammlungen missbrauchen, um aus der Menge heraus Gewalttaten zu begehen. Verhältnisse wie in Berlin, wo 473 Polizeibeamte bei den Krawallen am 1. Mai verletzt wurden, werden wir in Bayern nicht dulden. Für randalierende Chaoten und Straftäter wird es bei uns keine rechtsfreien Räume geben," sagte Innenminister Joachim Herrmann zum heute vorgelegten Entwurf der Regierungskoalition für Änderungen zum Versammlungsgesetz.
Herrmann sagte, dass der Gesetzentwurf ein ausgewogener Kompromiss sei. "Ich bin froh, dass die Kernelemente des Versammlungsgesetzes mit dem Ziel, rechtsextremistische Aufmärsche zu unterbinden, ebenso erhalten geblieben sind wie zum Beispiel das Vermummungsverbot. Randale-Veranstaltungen mit angekündigter Gewalt gegen Polizisten, werden wir Bayern nicht deeskalieren, sondern verbieten. Dazu bietet auch das reformierte Versammlungsrecht eine stabile Grundlage."
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