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ÖDP im Widerstand gegen 3%-Hürde bestätigt

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ÖDP im Widerstand gegen 3%-Hürde bestätigt

(pressrelations) -
Roleff: "Anhörung zum EU-Wahlrecht ließ viele Fragen offen"

Berlin. "Viele Fragen blieben offen, manche Widersprüche traten zutage", so resümiert Werner Roleff die Sachverständigen-Anhörung zur geplanten 3-%-Hürde bei der Europawahl, an der er für den Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) teil nahm. Die Anhörung fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestags statt.

Die vier anwesenden Professoren kritisierten zwar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 gegen die damalige 5%-Hürde, mussten aber einräumen, dass schon damals die meisten Argumente vorgetragen wurden und diese sich auch auf eine 3%-Hürde anwenden lassen. Weiter wurde zwar mehrfach vor einer Funktionsbeeinträchtigung des Europa-Parlaments gewarnt (wörtlich: "Zersplitterung" und "Schwächung deutscher Interessen"), diese Behauptung konnte jedoch nicht wirklich konkret belegt werden. Schließlich befürworteten die Rechtsexperten zwar eine neue Hürde, blieben aber den Nachweis schuldig, dass die dafür vorausgesetzten relevanten Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Situation seit 2011 überhaupt eingetreten sind.

Roleff: "Es kommt einem Offenbarungseid gleich, dass die anwesenden Juristen unisono gar von 'erheblichen Risiken' sprechen, die der Gesetzgeber mit der 3%-Hürde eingehe. Eigentlich müssten nun bei allen Bundestagsabgeordneten die Alarmglocken schrillen." Lediglich ein einziger weiterer Sachverständiger nannte in seinem schriftlichen Statement die geplante Hürde klar und eindeutig verfassungswidrig und wies darauf hin, dass so auch 10,8 % = 2,8 Mio. Wählerstimmen "verloren" wären, mithin ein schwerer Eingriff in die Wahlrechts- und Chancengleichheit.

Am Schluss zieht der ÖDP-Politiker Roleff folgendes Fazit: "Es ist überraschend, wie schwach die Argumente der 3%-Befürworter sind. Und es ist erschreckend, mit welcher Ignoranz und Arroganz hier ein 'Turbogesetz' innerhalb von nur 8 Tagen durchgepeitscht werden soll, denn der Bundestag will schon am kommenden Donnerstag darüber beschließen. Für die ÖDP steht jedenfalls fest: Jetzt erst recht - aus Treue zum Grundgesetz werden wir Verfassungsklage einreichen!"





Auch Prof. Hans Herbert von Arnim, der bereits 2011 mit seiner Klage gegen die 5%-Hürde erfolgreich war, ist erneut zuzustimmen: "Nach den tragenden Gründen [des Urteils von 2011] ist ? jede Sperrklausel verfassungswidrig."


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Datum: 11.06.2013 - 12:21 Uhr
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