PresseKat - Targobank rechtskräftig zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 127.500,00 verurteilt.

Targobank rechtskräftig zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 127.500,00 verurteilt.

ID: 884205

Fast fünf Jahre nach Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers wird die Targobank wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung zum Schadensersatz verurteilt.

(firmenpresse) - München, 04.06.2013 - Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin und Standort in Zürich meldet, hat die Targobank KG & Co. KGaA die von ihr eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.08.2012 aufgrund eines Hinweises des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, mit dem die Targobank zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 127.500,00 verurteilt wurde, rechtskräftig.

Nach Auffassung des Anlegers hat die Targobank während zweier Beratungsgespräche ihre Pflichten zur anleger - und objektgerechten Beratung nicht erfüllt. Die fehlerhafte Beratung war kausal für den Erwerb von Zertifikaten der mittlerweile insolventen Bank Lehman Brothers im Gesamtwert von € 127.500,00.

Da sich die Targobank außergerichtlich nicht zu einer Schadenskompensation entschließen konnte, wurde von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Klage zum Landgericht Düsseldorf erhoben. "Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme ist auch das Landgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beratung der Targobank fehlerhaft war", führt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus.

Gegen dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat die Targobank im weiteren Verlauf Berufung eingelegt. Aufgrund eines Hinweises des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach die Berufung der Targobank keine Aussicht auf Erfolg hätte, hat die Targobank die Berufung zurückgenommen. "Wir freuen uns, dass auch dieses Verfahren knapp fünf Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers zu Gunsten unseres Mandanten beendet werden konnte", führt Rechtsanwalt Liebl weiter aus.

Die Entscheidung ist nicht nur für Erwerber von sogenannten Lehman-Zertifikaten interessant, sondern möglicherweise auch für Erwerber von anderen Zertifikaten. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen Erwerbern von Zertifikaten, die sich fehlerhaft beraten fühlen, eine Prüfung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei vorzunehmen.



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Datum: 05.06.2013 - 09:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr RA Steffen Liebl
Stadt:

München


Telefon: 089 552 999 50

Kategorie:

Fonds


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.06.2013

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