WOLFF: Vollzug des Waffenrechts verbessern
(pressrelations) - BERLIN. Zum aktuellen Vorschlag der Koalition zur VerschÀrfung des Waffenrechts erklÀrt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:
Kein Gesetz kann schĂŒtzen, wenn es nicht beachtet wird. Entscheidend ist, den Vollzug des bestehenden Waffenrechts zu verbessern. Hier kann ein zentrales Waffenregister helfen.
Der Vorschlag zur verbesserten Kontrolle der Aufbewahrungspflichten ist genau zu prĂŒfen. Dabei muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfĂ€ltig beachtet werden. Bessere Kontrollen setzen einen stĂ€rkeren personellen und materiellen Einsatz der BundeslĂ€nder voraus.
Die NachrĂŒstung aller WaffenschrĂ€nke erscheint unverhĂ€ltnismĂ€Ăig: Ein biometrisch gesicherter Schrank nutzt nichts, wenn die Waffen nicht darin aufbewahrt werden.
Im Hauruck-Verfahren soll eine VerschĂ€rfung des Waffenrechts beschlossen werden, ohne dass die bisherigen VerschĂ€rfungen nach dem Amoklauf von Erfurt ĂŒberhaupt auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sind. Ohne eine SachverstĂ€ndigenanhörung des Innenausschusses zur Wirksamkeit geplanter Regelungen, z.B. zu den Verboten wie Paint-Ball-Spielen, darf diese einschneidende Gesetzesvorlage nicht durch den Bundestag gepeitscht werden.
Die FDP lehnt einen Generalverdacht gegen JĂ€ger, SchĂŒtzen und Sammler historischer Waffen ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei SchuĂwaffenkriminalitĂ€t eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Ziel der FDP ist es deshalb, vor allem den illegalen Waffenbesitz einzuschrĂ€nken. Deshalb hat die FDP bereits vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf fĂŒr eine Amnestieregelung zur befristeten, straffreien RĂŒckgabe illegaler Waffen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
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