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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung
17.05.2013 / 10:00
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
ISIN AT0000A0K1J1
Einladung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 10:00 Uhr
im Hilton Vienna Danube, 1020 Wien, Handelskai 269
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2012 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012.
2. BeschlussfassungĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. BeschlussfassungĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2012.
4. BeschlussfassungĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012.
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
6. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. Mai 2013 zur Einsicht der AktionÀre in
den GeschÀftsrÀumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
- Einberufung
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemÀç96 AktG
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012
- BeschlussvorschlÀge
- Lebenslauf und ErklĂ€rung gemÀç87 Abs. 2 AktG der fĂŒr die Wahl in den
Aufsichtsrat kandidierenden Person
- Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sindĂŒberdies ab 24.
Mai 2013 im Internet unter www.autobank.at zugÀnglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEM.§§109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionÀre
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spÀtestens am 24. Mai 2013
ausschlieĂlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer DepotbestÀtigung gemÀç10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die
antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nichtĂ€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich derĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
samt BegrĂŒndungĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge samt
BegrĂŒndung auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 5. Juni 2013 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler(at)autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. FĂŒr
den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts
genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung
gemÀç10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtĂ€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich derĂŒbrigen Anforderungen an
die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche BestĂ€tigung
eines Notars, fĂŒr die das oben zur DepotbestĂ€tigung AusgefĂŒhrte sinngemĂ€Ăgilt.
Auskunftsrecht
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung AuskunftĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende InformationenĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den§§109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und derĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 4. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestÀtigung gemÀç10a AktG,
die der Gesellschaft spĂ€testens am 11. Juni 2013 ausschlieĂlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z. H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler(at)autobank.at, wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist.
Die DepotbestĂ€tigungen können nicht per SWIFTĂŒbermittelt werden (§262 Abs
20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche BestĂ€tigung
einesösterreichischenöffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spĂ€testens 11. Juni 2013 ausschlieĂlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
DepotbestÀtigung gem.§10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- AngabenĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- AngabenĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- AngabenĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 4. Juni 2013 beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die AktionĂ€re werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durchĂbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re können
deshalbĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.Ăbermittlung
einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmÀchtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens 13. Juni 2013, 16.00
Uhr, ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler(at)autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist;
Am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
DieĂbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§262 Abs 20
AktG).
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152 StĂŒck auf
Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die
Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien betrÀgt
daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.143.152 StĂŒck.
Die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zurĂberprĂŒfung der
IdentitÀt am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionÀre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.
Wien, im Mai 2013
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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17.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,ĂŒbermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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