(firmenpresse) - München, 4. Mai 2009 – Den Satz kennt jeder: „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.“ Bei einem Paar Socken kann der Kaufinteressent mit diesem Risiko sicher leben, aber was soll er tun, wenn es um teurere und komplexere Produkte geht – etwa ein Notebook? Die neue CHIP Test & Kauf gibt Antwort auf Fragen wie diese. Das Verbrauchermagazin für die digitale Welt zeigt in seiner aktuellen Titelstory, auf welche Rechte sich Kunden bei Einkäufen in Ladengeschäften oder im Internet berufen können.
Im an sich starken deutschen Verbraucherrecht wimmelt es von Ausnahmen, Vorbedingungen und Spitzfindigkeiten, die dem juristischen Laien das Leben schwer machen. So verwechseln viele Kunden häufig Garantie und Gewährleistung: Während die Garantie nur ein freiwilliges Angebot des Herstellers ist, haftet der Verkäufer bei Neuwaren zwei Jahre lang für den einwandfreien Zustand der Ware.
Wachsender Beliebtheit erfreut sich der Trick mit dem Nutzungsentgelt: CHIP Test & Kauf schildert den Fall einer Kundin, deren Digitalkamera nach einem Jahr den Geist aufgab. Der Händler ersetzte zwar das Gerät, forderte aber ein Entgelt für die zwölfmonatige Nutzung der alten Kamera – zu Unrecht, wie das Verbrauchermagazin schreibt: „Nach einem Urteil vom Dezember 2008 ist das nicht erlaubt. Wird ein defektes Gerät gegen ein neues getauscht, muss der Kunde nichts zahlen. Anders ist es, wenn der Käufer die Ware wegen Mängeln zurückgibt und sein Geld zurückhaben will: Dann darf der Händler eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Höhe berechnet sich unter anderem nach Wert und angenommener Lebensdauer des Geräts.“
Laut Chefredakteur Dr. Ingo Kuss will CHIP Test & Kauf seine Leser für alle Eventualitäten und Fußangeln beim Einkauf wappnen: „Egal, ob Sie in Deutschland oder im Ausland bestellen, egal, ob Sie im Laden oder im Internet einkaufen: Mit unserem Ratgeber sind Sie juristisch auf der sicheren Seite.“ Wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen, zeigt auch die Antwort auf die eingangs aufgeworfene Frage: Reduzierte Ware kann innerhalb der Gewährleistungsfrist jederzeit umgetauscht werden, sofern sie einen Mangel oder Defekt aufweist. Der anderslautende Hinweis auf dem Kassenbon schließt lediglich einen freiwilligen Umtausch des Händlers aus – etwa weil dem Kunden das Produkt nicht mehr gefällt.
Der komplette Artikel erscheint in der aktuellen CHIP Test & Kauf, die am 4. Mai in den Handel kommt.
CHIP Test & Kauf - Das Verbrauchermagazin für digitale Technik
Kompakt, verständlich, informativ: CHIP Test & Kauf ist der unverzichtbare Wegweiser durch die digitale Technikwelt. In über 20 Produktkategorien gibt das Magazin Kaufempfehlungen, nimmt neue Produkte, Trends und Dienstleistungen unter die Lupe. Dabei erklärt es mit der Kompetenz einer 30-jährigen Marke, worauf es bei Kaufentscheidungen wirklich ankommt.
Diese und weitere Presseinformationen der CHIP Test & Kauf können Sie unter www.chip.de/media abrufen.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Ingo Kuss
Chefredakteur
Tel.: 089/746 42 – 143
Fax: 089/746 42 – 274
E-Mail: ikuss(at)chip.de
www.chip.de