PresseKat - SPD fuer deutliche Verbesserung beim Buergerentlastungsgesetz

SPD fuer deutliche Verbesserung beim Buergerentlastungsgesetz

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SPD fuer deutliche Verbesserung beim Buergerentlastungsgesetz

(pressrelations) - Zu den Beratungen der Koalitionsfraktionen ueber das Buergerentlastungsgesetz erklaeren der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Frechen:

Die SPD hat in den Gespraechen mit der Union ueber das Buergerentlastungsgesetz ein Modell zur staerkeren steuerlichen Beruecksichtigung von Beitraegen zu Haftpflicht-, Unfall-,
Berufsunfaehigkeit- und Arbeitslosenversicherung sowie zu bestimmten Kapitallebensversicherungen vorgeschlagen.

Das SPD-Modell sieht eine dauerhafte staerkere steuerliche Geltendmachung der anderen Versicherungen vor. Dies gilt nicht nur im Vergleich zum Entwurf des Buergerentlastungsgesetzes sondern auch gegenueber dem bisher geltenden Recht.

Das Modell besteht aus folgenden Elementen:

- Wie im geltenden Recht wird ein gemeinsamer Hoechstbetrag fuer sonstige Vorsorgeaufwendungen fortgefuehrt, bis zu dem die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherungen und zu den anderen bisher schon beruecksichtigten Versicherungen steuerlich abgezogen werden koennen.

- Der Hoechstbetrag soll fuer Steuerpflichtige, die einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten beziehungsweise Anspruch auf Beihilfe haben, bei 2.100 Euro (bisher 1.500 Euro) liegen. Fuer alle uebrigen Steuerpflichtigen soll ein Hoechstbetrag von 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro) gelten. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Hoechstbetraege.

- Ueber diese Hoechstbetraege hinaus koennen aber mindestens die tatsaechlich geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege fuer einen Basisversicherungsschutz angesetzt werden.

- Ausserdem soll die Guenstigerpruefung gegenueber dem alten Recht beibehalten werden.

Das SPD-Modell fuehrt zu Entlastungen bis weit in die mittleren Einkommensbereiche. Die Entlastungswirkung des SPD-Modells laesst sich anhand folgender Beispiele zeigen:

- Beispiel: verheirateter Arbeitnehmer - Alleinverdiener-, Bruttojahreslohn 40.000 Euro Der verheiratete Arbeitnehmer kann




Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege von 3.424 Euro steuerlich abziehen. Neben diesen Beitraegen kann er noch andere Versicherungsbeitraege bis zu 776 Euro geltend machen (Differenz bis zum verdoppelten Hoechstbetrag von 4.200 Euro). Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25,5 Prozent erhaelt er eine zusaetzliche Entlastung von 198 Euro im Jahr.

- Beispiel: lediger Arbeitnehmer ohne Kind / Bruttojahreslohn 17.000 EuroDieser Arbeitnehmer kann Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege von 1.498 Euro steuerlich abziehen.
Neben diesen Beitraegen kann er noch andere Versicherungsbeitraege bis zu 602 Euro geltend machen (Differenz zum Hoechstbetrag von 2.100 Euro). Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 20 Prozent erhaelt er dadurch eine zusaetzliche Steuerersparnis von 124 Euro/Jahr.

Die SPD wird sich in den anstehenden Verhandlungen fuer dieses Modell zur staerkeren steuerlichen Geltendmachung von Versicherungsbeitraegen einsetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die Union ihren Entlastungsversprechungen Taten folgen laesst und sich den Vorschlaegen der SPD anschliesst.


Internet: http://www.spdfraktion.de

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Datum: 30.04.2009 - 17:51 Uhr
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