PresseKat - Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert: Der Weg zur Arbeit mindert die Steuerlast

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert: Der Weg zur Arbeit mindert die Steuerlast

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. informiert: Der Weg zur Arbeit mindert die Steuerlast

(firmenpresse) - Immer mehr Menschen pendeln. Die GrĂŒnde dafĂŒr sind vielfĂ€ltig: HĂ€ufigere Jobwechsel gehören ebenso dazu wie fehlender bezahlbarer Wohnraum in den Ballungszentren. „Steuerrechtlich gesehen ist jedoch jeder ein Pendler, der zwischen seiner Wohnung und seiner regelmĂ€ĂŸigen ArbeitsstĂ€tte eine Strecke zurĂŒcklegen muss“, erlĂ€utert Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.), „ganz egal, ob diese Strecke nun fĂŒnf oder fĂŒnfzig Kilometer betrĂ€gt.“ Unerheblich ist dabei zunĂ€chst auch, ob der Arbeitnehmer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem eigenen Auto unterwegs ist oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Wer lÀuft, mit dem eigenen Auto oder einem GeschÀftswagen zur Arbeit fÀhrt, kann pro Kilometer Anfahrt 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Höhe der abziehbaren Werbungskosten lÀsst sich leicht errechnen: Dabei wird die Zahl der Arbeitstage pro Jahr (bei VollzeitbeschÀftigung sind es in der Regel 220) mit der einfachen Fahrtstrecke in Kilometern und 0,30 Euro Kilometerpauschale multipliziert. Bei einer Strecke von beispielsweise 50 Kilometern kommen so jÀhrlich 3300 Euro Werbungskosten zusammen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent ergibt sich darauf eine Steuererstattung von 990 Euro.

„Wird das eigene oder ein zur Nutzung ĂŒberlassenes Fahrzeug verwendet, sind der Pendlerpauschale nach oben hin keine Grenzen gesetzt“, betont die Steuerexpertin. Anders bei Fahrgemeinschaften. Zwar können hier alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft gleichermaßen die Entfernungspauschale geltend machen, es muss jedoch zwischen eigenen Fahrten und Mitfahrten unterschieden werden. Eigene Fahrten sind in der Summe nach oben hin nicht gedeckelt, bei Mitfahrten gilt aber ein Höchstbetrag von 4500 Euro. Der Steuerzahler muss angeben, an wie vielen Tagen er mit dem eigenen Auto gefahren ist und an wie vielen Tagen er Mitfahrer in der Fahrgemeinschaft war. Entsprechendes gilt fĂŒr Ehepaare, die gemeinsam zur Arbeit fahren.





Wer den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestreitet, kann die „Pendlerpauschale“ bis zu einer Höhe von 4500 Euro geltend machen. Er kann aber auch die realen Kosten fĂŒr Fahrscheine ansetzen, falls diese höher sind. Dies ist hĂ€ufig dann der Fall, wenn Wohnung und ArbeitsstĂ€tte nicht weit voneinander entfernt liegen.

Interessant: „Pendler mĂŒssen nicht zwingend den kĂŒrzesten Weg nehmen“, erklĂ€rt Gudrun Steinbach von der Lohi. Kann durch einen vermeintlichen „Umweg“ Fahrzeit eingespart werden (etwa durch die Umfahrung von Verkehrsbrennpunkten oder großen Baustellen oder den Verzicht auf FĂ€hrverbindungen), können auch lĂ€ngere Wegstrecken geltend gemacht werden. Infos zu weiteren Detailfragen erhalten Arbeitnehmer in ĂŒber 350 Beratungsstellen der Lohi bundesweit und unter www.lohi.de.

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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. ‱ Öffentlichkeitsarbeit

Gudrun Steinbach, Vorstand
Riesstraße 17
80992 MĂŒnchen
Telefon089 27813113
E-Mail g.steinbach(at)lohi.de

Jörg Gabes, Pressereferent
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
Telefon 09402 503159
E-Mail j.gabes(at)lohi.de



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Datum: 07.05.2013 - 17:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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