PresseKat - Langer Winter sorgte für verhaltenen Jahresauftakt

Langer Winter sorgte für verhaltenen Jahresauftakt

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Traublinger: "Betriebe bleiben trotzdem optimistisch"

(PresseBox) - "Der lange Winter hat den bayerischen Handwerksbetrieben den Jahresauftakt erschwert", betonte der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., bei der Vorstellung der Konjunkturzahlen für das 1. Quartal 2013. Vor allem das Bau- und das Ausbaugewerbe im Freistaat wurden von Schneefall und frostigen Temperaturen ausgebremst. Dass es trotz dieser "Winterdelle" aber kaum Grund zum Jammern gibt, zeigen die Erwartungen der bayerischen Betriebsinhaber: 88 Prozent erwarten in nächster Zeit eine gute oder befriedigende Geschäftsentwicklung. Das sind fast so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres (90 Prozent).
In den ersten drei Monaten dieses Jahres lag der Geschäftslageindex im bayerischen Handwerk unter dem hohen Vorjahresniveau. 80 Prozent der Handwerksbetriebe beurteilten die Geschäftslage als gut oder befriedigend. Vor 12 Monaten gaben noch 86 Prozent eine entsprechende Bewertung ab. Im Durchschnitt aller Branchen waren die Betriebskapazitäten im Berichtszeitraum zu 73 Prozent ausgelastet. Damit sank der Auslastungsgrad binnen Jahresfrist um einen Punkt. Die durchschnittliche Auftragsreichweite im bayerischen Handwerk betrug Ende März 7,1 Wochen. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Reserven damit um 0,1 Wochen.
Im 1. Quartal 2013 erwirtschafteten die von der amtlichen Statistik erfassten Handwerksunternehmen in Bayern einen Umsatz von rund 18,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Minus von nominal vier Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Umsatzeinbußen resultierten zum großen Teil aus der schwachen Nachfrage im Kfz-Gewerbe und im Handwerk für den gewerblichen Bedarf. Neben den konjunkturellen Komponenten wirkten sich auch die schlechte Witterung und zwei fehlende Arbeitstage negativ aus. Im Berichtszeitraum haben 30 Prozent der Handwerksbetriebe im Freistaat Investitionen getätigt. Der Vorjahreswert blieb damit unverändert. Im gleichen Zeitraum stiegen aber die Ausgaben für Investitionsprojekte um 2,7 Prozent auf 580 Millionen Euro. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Betriebe vor allem in kostenintensive Baumaßnahmen investierten. Ende März waren im bayerischen Handwerk 863.500 Personen tätig. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Zuwachs von 0,2 Prozent. Wegen des hohen Auftragsbestands und des anhaltenden Fachkräftemangels verzichteten die meisten Betriebe auf die saisonüblichen Entlassungen. Die Zahl der Handwerksbetriebe in Bayern lag Ende März bei ca. 198.700. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Zuwachs von 1,1 Prozent.




Für die Landtagswahl im Herbst hat der BHT seine wichtigsten Forderungen als Wahlprüfsteine zusammengefasst. An erster Stelle steht die Energiepolitik. "Bayern braucht auch in Zukunft eine sichere, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Die bisherige Abwicklung der Energiewende lässt mich jedoch daran zweifeln. Leider werden wir erst nach der Bundestagswahl wissen, wie ernst die Politik ihre eigenen energiepolitischen Zielvorgaben nimmt", betonte Traublinger. Aktuell wirkt sich die Energiewende besonders für das Handwerk im Freistaat nachteilig aus.
Auch das Hin und Her beim Landesentwicklungsprogramm (LEP) sorgt für Unmut im Handwerk. "Um eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, vitale ländliche Strukturen aufrecht zu erhalten und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten, muss den Entwicklungsmöglichkeiten von Handwerk und Mittelstand im LEP ein zentraler Stellenwert eingeräumt werden. Die Zulassung von Einzelhandelsgroßprojekten darf den Erhalt flächendeckender mittelständischer Strukturen sowie lebendiger Innenstädte nicht gefährden", forderte Traublinger.
Besonders wichtig ist für die Handwerksbetriebe auch eine vorausschauende Steuerpolitik. Der BHT erhebt in seinen Wahlprüfsteinen die Forderung, Betriebsvermögen weitgehend von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Traublinger: "Eine erneute Reform der Erbschaftssteuer im Zuge der Behandlung durch das Bundesverfassungsgericht darf keine Verschlechterung der aktuellen Verschonungsregeln bringen."

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Datum: 03.05.2013 - 12:55 Uhr
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