Stadt Baden-Baden darf Baugrundstück nicht erwerben
Stadt Baden-Baden will Wohnungsbau errichten
(PresseBox) - Der VGH BW stellte fest, dass die Stadt Baden-Baden ein Grundstück vorläufig nicht erwerben darf.
Stadt Baden-Baden will Wohnungsbau errichten
§ 102 Abs. 1 GemO BW bestimmt, dass die Gemeinde nur ein wirtschaftliches Unternehmen gründen kann, wenn neben anderen Voraussetzungen die Tätigkeit nicht genauso gut von einem privaten Anbieter erfüllt werden kann...
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Datum: 02.05.2013 - 08:45 Uhr
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