Verbesserte Foerderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
(pressrelations) - Anlaesslich des Inkrafttretens der Neuen Richtlinie zur Foerderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Annette Fasse:
Am 6. April 2009 trat die Neue Richtlinie zur Foerderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) in Kraft. Sie ist von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt und ersetzt die Richtlinie zur Foerderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 10. Maerz 2006, die mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ausser Kraft getreten ist.
Wir begruessen die Neue Richtlinie, denn der Kombinierte Verkehr spielt eine sehr wichtige Rolle fuer eine integrierte Verkehrspolitik. Mit der Neuen Richtlinie gewaehrt der Bund auf Antrag Zuwendungen fuer den Bau, die flaechenmaessige Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.
Zweck der Zuwendungen ist es, durch den Kombinierten Verkehr die Verlagerung von Guetertransporten von der Strasse auf die umweltfreundlicheren Verkehrstraeger Schiene und Wasserstrasse zu unterstuetzen und die Vorteile der verschiedenen Verkehrstraeger miteinander zu verknuepfen.
Die Foerdermittel fuer den Bau und Ausbau von KV-Umschlaganlagen sind mit dem Masterplan Gueterverkehr und Logistik von bisher jaehrlich 62,5 Millionen Euro auf jaehrlich 115 Millionen Euro aufgestockt worden. Fuer die Jahre 2009 und 2010 wurden die Foerdermittel gemaess Konjunkturpaket II auf jeweils 150 Millionen Euro erhoeht.
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