"Internet-Pranger" für Hygieneverstöße
Gravierende Verstöße gegen Lebensmittelgesetz durch Gastwirt
(PresseBox) - Der VGH hatte im Rahmen eines Eilantrags über Rechtmäßigkeit von "Internet-Prangern" für Hygieneverstöße zu entscheiden.
Nachdem ein Gastwirt gegen die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes verstoßen hat, stellte das Landratsamt diese Tatsache auf der Hompage des Rhein-Neckar-Kreises ein. Dabei nannte sie Namen, Anschrift und Betreiber der Gaststätte sowie den Grund der Beanstandung: "Mängel bei der Betriebshygiene, ekelerregende Herstellungs- und Behandlungsverfahren."...
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Datum: 18.04.2013 - 08:45 Uhr
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