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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

ID: 854215

(ots) - DGAP-HV: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2013 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

16.04.2013 / 15:07

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Viscom AG

Hannover

ISIN DE0007846867
WKN 784 686


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013

Wir laden unsere AktionÀre zu der am Dienstag, dem 28. Mai 2013, um
10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Viscom AG ein.

Tagesordnung
und VorschlÀge zur Beschlussfassung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der
Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrates, des
Vorschlags des Vorstandes fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erlÀuternden Berichts des Vorstandes zu den
ĂŒbernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 19. MĂ€rz 2013 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Somit entfÀllt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des
Aufsichtsrates betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die
zugÀnglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erlÀutern. Die AktionÀre haben auf der




Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss ĂŒber die
Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.


2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des
Bilanzgewinns


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2012
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 7.102.622,74 EUR wie
folgt zu verwenden:


AusschĂŒttung einer Dividende von 0,60 EUR 5.331.036,00 EUR
je dividendenberechtigter StĂŒckaktie

Gewinnvortrag 1.771.586,74 EUR

Bilanzgewinn 7.102.622,74 EUR


Der Vorschlag berĂŒcksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung
vorhandenen StĂŒck 134.940 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten StĂŒckaktien bis zur Hauptversammlung
verÀndern, wird der Hauptversammlung bei unverÀnderter
AusschĂŒttung von 0,60 EUR je dividendenberechtigter StĂŒckaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 29. Mai 2013
ausgezahlt werden.


3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012


Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.


5. Beschlussfassung ĂŒber die Bestellung des
Abschluss- und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlÀgt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum
Abschluss- und KonzernabschlussprĂŒfer fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
2013 zu wÀhlen.


Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene ErklÀrung
der PricewaterhouseCoopers AG WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft,
Niederlassung Hannover, zu deren UnabhÀngigkeit eingeholt.


***

Vorlagen an die AktionÀre

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
GeschÀftsrÀumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Str. 9-15, 30455 Hannover,
folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der AktionÀre wÀhrend der
ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten aus:

* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen.


Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen und sind im Internet unter http://www.viscom.de/ (im Bereich
'Investor Relations' und dort unter der Rubrik 'Hauptversammlung')
zugÀnglich.

Die Gesellschaft wird den AktionÀren als besonderen Service eine
Abschrift der in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen auf
Anforderung kostenlos ĂŒbersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der ZugÀnglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft GenĂŒge getan ist. Daher wird die
Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post
unternehmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
insgesamt StĂŒck 9.020.000 nennwertlose StĂŒckaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen
von Aktien. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Stimmrechte zu.

Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
AusĂŒbung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts
sind gemĂ€ĂŸ § 22 der Satzung nur diejenigen AktionĂ€re berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das Depot fĂŒhrende Institut nachweisen.

Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedĂŒrfen
jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher Sprache zu
erfolgen und mĂŒssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
(die Anmeldeadresse) spÀtestens bis zum 21. Mai 2013, 24.00 Uhr
zugehen:

Viscom AG

c/o Computershare Operations Center

80249 MĂŒnchen

Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle(at)computershare.de

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den
7. Mai 2013, 00.00 Uhr (der Nachweisstichtag), beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den AktionÀren von der Anmeldestelle
Eintrittskarten fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die AktionĂ€re möglichst frĂŒhzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotfĂŒhrenden Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusÀtzlichen
Teilnahmebedingungen dar.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum fĂŒr den Umfang und
die AusĂŒbung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die AusĂŒbung des Stimmrechts als AktionĂ€r nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des AktionÀrs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre fĂŒr die VerĂ€ußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollstÀndigen oder teilweisen
VerĂ€ußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist fĂŒr die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des AktionĂ€rs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
VerĂ€ußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt fĂŒr Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach AktionÀr werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung fĂŒr die
Dividendenberechtigung.

Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe durch einen BevollmĂ€chtigten

AktionÀre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen BevollmÀchtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
AktionĂ€rsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausĂŒben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemĂ€ĂŸe Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. BevollmÀchtigt ein AktionÀr mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurĂŒckweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der Textform (§
126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein
Kreditinstitut, eine AktionÀrsvereinigung oder an eine andere der in §
135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen.

Bei der BevollmÀchtigung eines Kreditinstituts, einer
AktionÀrsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die AktionÀre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
BevollmÀchtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

AktionÀre, die einen Vertreter bevollmÀchtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfĂŒr bereithĂ€lt. Es wird den ordnungsgemĂ€ĂŸ
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet.

Der Nachweis einer erteilten BevollmĂ€chtigung kann dadurch gefĂŒhrt
werden, dass der BevollmÀchtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. FĂŒr eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder Telefax an die Gesellschaft verwenden
AktionÀre bzw. AktionÀrsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom
AG, HV-Vollmacht 2013, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder
per Telefax an +49 511 94996-555. Als elektronischen Übermittlungsweg
bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der BevollmÀchtigung an
folgende E-Mail-Adresse zu ĂŒbersenden:
HV-Vollmacht2013(at)viscom.de.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur VerfĂŒgung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch ErklĂ€rung gegenĂŒber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis ĂŒber die Erteilung der
BevollmĂ€chtigung erĂŒbrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenĂŒber der Gesellschaft erklĂ€rt
werden.

Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft

Wir bieten unseren AktionÀren, die sich nach den vorstehenden
Bestimmungen ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldet haben, an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmÀchtigen. Die Vollmachten mit Weisungen
mĂŒssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne
Weisungen des AktionÀrs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur StimmrechtsausĂŒbung befugt. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine AuftrÀge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von AntrÀgen entgegen.

FĂŒr die BevollmĂ€chtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters mit Weisungen kann das den AktionÀren zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden.

AktionÀre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmÀchtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spÀtestens bis zum 27. Mai
2013, 12.00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG,
HV-Vollmacht 2013, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder per
Telefax an +49 511 94996-555 bzw. per E-Mail an
HV-Vollmacht2013(at)viscom.de zu ĂŒbermitteln.

DarĂŒber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen AktionÀren an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung zu bevollmÀchtigen.

Rechte der AktionÀre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG

Recht auf ErgÀnzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

AktionÀre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder StĂŒck 451.000 Aktien)
erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass GegenstÀnde
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die
Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei
eine Vorlage von Bankbescheinigungen genĂŒgt. Der oder die
Antragsteller hat/haben ferner nachzuweisen, dass er/sie seit
mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie
die Aktien bis zur Entscheidung ĂŒber das Verlangen hĂ€lt/halten (vgl.
§§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG).
Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene
Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung
eine BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das
ErgÀnzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spÀtestens bis zum
27. April 2013, 24.00 Uhr zugehen. Wir bitten, ein derartiges
Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Viscom AG
Vorstand
Carl-Buderus-Straße 9-15
30455 Hannover

Bekanntmachung und Zuleitung von ErgÀnzungsverlangen erfolgen in
gleicher Weise wie bei der Einberufung.

GegenantrÀge von AktionÀren nach § 126 Abs. 1 AktG

AktionÀre sind berechtigt, GegenantrÀge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
zu stellen. Etwaige GegenantrĂ€ge mĂŒssen der Gesellschaft schriftlich,
per Telefax oder per E-Mail spÀtestens bis zum 13. Mai 2013, 24.00 Uhr
mit BegrĂŒndung ausschließlich unter der folgenden Adresse zugegangen
sein:

Viscom AG
Investor Relations
Carl-Buderus-Straße 9-15
30455 Hannover
Telefax: +49 511 94996-555
E-Mail: investor.relations(at)viscom.de

Anderweitig adressierte AntrĂ€ge werden nicht berĂŒcksichtigt.
ZugÀnglich zu machende GegenantrÀge von AktionÀren werden
einschließlich des Namens des AktionĂ€rs und einer BegrĂŒndung des
Antrags unverzĂŒglich nach ihrem Eingang im Internet unter
http://www.viscom.de/ (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter
der Rubrik 'Hauptversammlung') zugÀnglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser
Internetadresse zugÀnglich gemacht.

Von einer ZugĂ€nglichmachung eines Gegenantrags und seiner BegrĂŒndung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der AusschlusstatbestÀnde
gemĂ€ĂŸ § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung fĂŒhren
wĂŒrde. Eine BegrĂŒndung eines Gegenantrags braucht nicht zugĂ€nglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betrÀgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass GegenantrÀge, auch wenn sie der
Gesellschaft vorab fristgerecht ĂŒbermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt
beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden AktionÀrs,
wÀhrend der Hauptversammlung GegenantrÀge und WahlvorschlÀge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, bleibt unberĂŒhrt.

WahlvorschlÀge von AktionÀren nach § 127 AktG

AktionÀre sind ferner berechtigt, WahlvorschlÀge zur Wahl von
AbschlussprĂŒfern zu unterbreiten. FĂŒr sie gilt die vorstehende
Regelung sinngemĂ€ĂŸ mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht
begrĂŒndet zu werden braucht. Über die vorgenannten
AusschlusstatbestÀnde des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der
Wahlvorschlag auch dann nicht zugÀnglich gemacht zu werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeĂŒbten Beruf und Wohnort des zur Wahl
vorgeschlagenen PrĂŒfers enthĂ€lt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder AktionÀr und AktionÀrsvertreter vom
Vorstand Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit diese Auskunft zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Nach § 24 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende
der Versammlung jedoch ermÀchtigt, das Frage- und Rederecht des
AktionĂ€rs zeitlich angemessen zu beschrĂ€nken. Außerdem ist der
Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend
geregelten FÀllen (§ 131 Absatz 3 AktG) die Auskunft zu verweigern,
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernĂŒnftiger kaufmĂ€nnischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufĂŒgen.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.viscom.de/ (im
Bereich 'Investor Relations' und dort unter der Rubrik
'Hauptversammlung').

Hannover, im April 2013

Viscom AG

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Viscom AG
Carl-Buderus-Str. 9-15
30455 Hannover
Deutschland
E-Mail: investor.relations(at)viscom.de
Internet: http://www.viscom.de


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207282 16.04.2013

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 16.04.2013 - 15:12 Uhr
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