(ots) - Der Strafverteidiger von Herrn David
Groenewold, Rechtsanwalt Dr. Bernd Schneider, hat den Vorschlag der
Staatsanwaltschaft Hannover, das Ermittlungsverfahren gegen
Geldauflage einzustellen, abgelehnt. Dr. Bernd Schneider: "Die
Verteidigung hält auch in Anbetracht des Ergebnisses der nun schon
über ein Jahr dauernden Ermittlungen daran fest, dass ein
hinreichender Tatverdacht gegen Herrn Groenewold nicht besteht und
seine Unschuld bewiesen wird."
Der medienrechtliche Vertreter von Herrn Groenewold Rechtsanwalt
Christian-Oliver Moser, erklärt: "Schon vor Einleitung der
Ermittlungen haben wir stets betont, dass sich unser Mandant nichts
vorzuwerfen hat. Gleichwohl hat die gesamte Angelegenheit bei ihm
einen enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Es geht uns darum,
den geschäftlichen Leumund unseres Mandanten wiederherzustellen.
Hierfür war das Angebot der Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht
nicht geeignet."
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